Für die Allgemeinheit gefährlich – 21-Jähriger muss nach versuchter Tötung des eigenen Vaters ins BKH

Ein Beschuldigter, der am 17.08.2019 in der Augsburger Schillstraße mit einem Messer auf seinen Vater eingestochen haben soll, wird einstweilig im BKH untergebracht.Familiendrama In Hessen Sohn Toetet Mutter Mit Messer

Am 17.08.2019 soll ein 21-jähriger Mann in Augsburg-Lechhausen mehrmals mit einem Messer auf seinen Vater eingestochen und diesen schwer verletzt haben. Die Polizei konnte den Angreifer festnehmen (wir berichteten).

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Augsburg den Haftbefehl gegen den 21jährigen Beschuldigten gegen einen einstweiligen Unterbringungsbefehl wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung ersetzt.

Die bisherigen Ermittlungsergebnisse und eine vorläufige gutachterliche Stellungnahme zur Schuldfähigkeit begründen die dringende Annahme, dass der Beschuldigte die Tat jedenfalls im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit begangen hat, infolge dieses Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten von dem Beschuldigten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. Es wird davon ausgegangen, dass in einer Hauptverhandlung die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden wird.

Der Beschuldigte wurde daher von der Justizvollzugsanstalt in ein Bezirkskrankenhaus verlegt.

Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.