Kontrolle am Grenztunnel Füssen
Am Freitag, dem 23. Mai, hat die Bundespolizei am Grenztunnel Füssen (BAB 7) einen 46-jährigen indischen Fahrer kontrolliert, der im Besitz von vier mutmaßlich gefälschten Führerscheinen war. Der Mann war beruflich unterwegs, verfügte jedoch ausschließlich über ein Touristenvisum. Die Beamten verweigerten ihm schließlich die Einreise nach Deutschland.
Details zur Kontrolle
Gegen Mittag stoppten Bundespolizisten zwei indische Staatsbürger, die mit einem in Frankreich registrierten Miettransporter an der Kontrollstelle ankamen. Der Fahrer legte seinen Reisepass, ein französisches Schengenvisum für touristische Zwecke sowie nationale und internationale indische Führerscheine vor. Diese Dokumente wiesen jedoch Fälschungsmerkmale auf.
Der 25-jährige Beifahrer hatte im Gegensatz dazu gültige Papiere, einschließlich eines portugiesischen Aufenthaltstitels, die in Ordnung waren. Bei der weiteren Durchsuchung wurden zusätzlich zwei indische Führerscheine mit Anzeichen von Fälschung gefunden, die ebenfalls auf den Fahrer ausgestellt waren.
Rechtliche Konsequenzen
Es stellte sich heraus, dass der Fahrer einer bezahlten Tätigkeit nachging, was mit seinem Touristenvisum nicht erlaubt ist. Ihm wurden daher Anzeigen wegen Urkundenfälschung, Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis, Verschaffens von amtlichen Ausweisen und versuchter unerlaubter Einreise gestellt. Die Beamten beschlagnahmten die mutmaßlich gefälschten Dokumente, belegten den Mann mit einem vierjährigen Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland und schoben ihn noch am Abend nach Österreich ab. Der Beifahrer, dessen Papiere in Ordnung waren, durfte die Fahrt mit dem Transporter fortsetzen.


