Gaffer-Videos nach tödlichem Unfall auf A6: Polizei ermittelt wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung

Am 12. Januar 2026 ereignete sich auf der BAB A6 kurz vor dem Autobahnkreuz Nürnberg-Süd ein tragischer Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang. Ein Video des Unfalls, das eine schwerverletzte Person zeigt, wurde von einem Verkehrsteilnehmer im Internet verbreitet. Die Polizei hat nun die Ermittlungen aufgenommen.

Veröffentlichung des Videos sorgt für Empörung

Unmittelbar nach der Unfallaufnahme tauchte ein Video in den sozialen Medien auf, das das Geschehen aus nächster Nähe dokumentiert. Es zeigt einen 64-jährigen Autofahrer, der brennend aus seinem Fahrzeug befreit wird. Diese Veröffentlichung stellt eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Opfers dar, und es wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Polizei ermittelt gegen den unbekannten Täter

Die Verkehrspolizeiinspektion Feucht bemüht sich intensiv, den Täter zu identifizieren. Aufgrund der Videoaufnahme vermuten die Ermittler, dass es sich um einen Verkehrsteilnehmer handelt, der auf der Gegenfahrbahn im Stau stand. Dieses Verhalten von Schaulustigen gefährdet nicht nur die Arbeit der Rettungskräfte, sondern missachtet auch die Würde der Betroffenen.

Konsequenzen drohen bei ähnlichen Vorfällen

Die Polizei warnt eindringlich vor der Hilfeleistungspflicht und der Pflicht, Platz für Einsatzkräfte zu schaffen. Wer hingegen solche Aufnahmen macht und verbreitet, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, die von Geld- bis zu Freiheitsstrafen reichen können.

Erstellt durch: Kai Schmidt

Alfred Ingerl
Alfred Ingerl
Alfred Ingerl ist freier Redakteur aus dem Bereich Blaulicht für Augsburg, Bayerisch-Schwaben und Bayern.

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