Am vergangenen Mittwoch informierte der Prüfdienst der Deutschen Bahn AG die Bundespolizei am Flughafen München über einen Mann, der das Bahnticket seiner Freundin für die Fahrt zum Flughafen nutzte. Die Beamten der Bundespolizei überprüften daraufhin den Mann und stellten fest, dass sein spanischer Reisepass im Fahndungssystem ausgeschrieben war. Auffälligkeiten auf dem Lichtbild des Passes führten zu weiteren Untersuchungen.
Falscher Pass und strafrechtliche Konsequenzen
Ein hinzugezogener Urkundenspezialist bestätigte die Zweifel der Beamten: Der Mann auf dem Lichtbild war nicht der Passinhaber. Über eine Überprüfung der Fingerabdrücke identifizierten die Beamten den Mann als 30-jährigen Gambier. Dieser war durch die Staatsanwaltschaft Landshut zur Festnahme ausgeschrieben, aufgrund von Missbrauch von Ausweispapieren. Er sollte eine Ersatzfreiheitsstrafe von 136 Tagen antreten oder eine entsprechende Geldstrafe zahlen.
Weitere strafrechtliche Ermittlungen
Zudem gab es eine Ausschreibung zur Vermögensabschöpfung wegen Missbrauchs von Ausweispapieren in Höhe von mehreren Tausend Euro. Auch die Staatsanwaltschaft Würzburg suchte den Mann zur Aufenthaltsermittlung wegen Verstoßes gegen ein Einreise- und Aufenthaltsverbot. Ihn erwarten nun mehrere Anzeigen, darunter für Missbrauch von Ausweispapieren, unerlaubte Einreise, Betrug und Erschleichen von Leistungen.
Haftstrafe angetreten
Da der 30-Jährige die geforderte Geldstrafe nicht zahlen konnte, wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Justizvollzugsanstalt Erding eingeliefert.


