Gastwirt mit Erfolg vor dem Verwaltungsgericht – Außenbewirtung in Augsburg wieder bis 22 Uhr erlaubt

In Bayern dürfen Gastwirtschaften aktuell bis 22 Uhr geöffnet haben, die Außenbewirtung darf hingegen nur bis 20 Uhr stattfinden. In Augsburg ist dies nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts seit heute anders.

Bier Biergarten
Symbolbild

Die Lockerungen der Maßnahmen zur Ausbreitung der Coronapandemie treiben auch manche besondere Blüte. Eine schwer verständliche Vorgabe betrifft die Gastronomie. Nachdem seit 18. Mai Biergarten und sonstige Außenbewirtungen wieder möglich waren, ist es seit diesem Montag auch wieder erlaubt in den Gasträumen zu bewirten. Soweit so gut. Was für Unverständnis sorgte sind die zulässigen Öffnungszeiten, während man in den Räumen bis 22 Uhr seine Gäste bewirten darf, ist es im Freien nur zwei Stunden kürzer zulässig. Die Basis dafür ist die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats, was das Ganze besonders schwer nachvollziehbar macht. Die Ansteckungsgefahr für eine Infektion mit dem Coronavirus scheint an der frischen Luft geringer als in Räumen zu sein.

Augsburger Verwaltungsgericht gibt Gastronom Recht

Auch das Augsburger Verwaltungsgericht sah das so. In einem heute gesprochenen Urteil sahen sie keinen Grund für die kürzeren Nutzungszeiten für Terrassen und Biergärten. Sie gaben damit dem Augsburger Unternehmer Bernhard Spielberger Recht. Der Betreiber des “Palladio” hatte gegen die Stadt, als für die Umsetzung der Verordnung zuständige Ordnungsbehörde, geklagt. 

Reaktion: Stadt erlaubt Außenbewirtung allgemein wieder längern

Auch wenn das Urteil eigentlich nur für den klagenden Spielberger gesprochen wurde, setzte die Stadt dieses gleich für alle Gastronomen um. Ab sofort dürfen Biergärten und Co. ebenfalls wieder bis 22 Uhr bewirtet werden. Die Stadt Augsburg greift damit der ab 2. Juni bayernweit geltenden Angleichung der Öffnungszeiten voraus. Abstandsregeln, Gästebeschränkungen und Hygieneauflagen gelten aber natürlich weiterhin.

Landrat Sailer teilt Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts

Auch Gastwirtschaften im Augsburger Land ist es ab sofort wieder möglich, ihre Gäste bis 22 Uhr im Außenbereich ihrer Betriebe zu bewirten. „Wir teilen die Rechtsauffassung des Augsburger Verwaltungsgerichts, dass die Bewirtung auf Außenterrassen und in Biergärten auch zwischen 20 und 22 Uhr kein größeres Übertragungsrisiko des Coronavirus birgt“, erklärt Landrat Martin Sailer. Sollten Gastronomiebetriebe im Landkreis Augsburg über das Pfingstwochenende zwischen 20 und 22 Uhr Gäste im Außenbereich bewirten, werde das Landratsamt keine Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten. „Entscheidend für effektiven Infektionsschutz ist es, dass die Gäste und das Personal die geltenden Hygieneregelungen berücksichtigen“, so der Landrat.

+++Update 29.5.+++ Die Staatsregierung hat die Sperrstunde für die Außenbewirtung bayernweit bereits heute auf 22 Uhr verlängert.