Gender-Pay-Gap bleibt bei 16 Prozent

Frauen haben in Deutschland im Jahr 2024 wie im Vorjahr pro Stunde durchschnittlich 16 Prozent weniger verdient als Männer.

Frau auf einer Rolltreppe (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag mitteilte, erhielten Frauen mit 22,81 Euro einen um 4,24 Euro geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdienst als Männer (27,05 Euro). Im Vergleich zum Vorjahr blieb der unbereinigte Gender-Pay-Gap somit konstant. Nach wie vor ist der unbereinigte Gender-Pay-Gap in Ostdeutschland deutlich kleiner als in Westdeutschland: In Ostdeutschland lag er im Jahr 2025 bei fünf Prozent, in Westdeutschland dagegen bei 17 Prozent.

Die Berechnung des Gender-Pay-Gap folgt der einheitlichen Definition des statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat). Ausgeschlossen sind dabei die Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ und „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“. Bezieht man letzteren mit ein, lag der unbereinigte Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern im Jahr 2025 bei 15 Prozent.

Der niedrigere Wert ist darauf zurückzuführen, dass im öffentlichen Dienst deutlich geringere Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern bestehen. So fiel der unbereinigte Gender-Pay-Gap im öffentlichen Dienst (hier: Wirtschaftsabschnitte „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ sowie „Erziehung und Unterricht“) mit vier Prozent wesentlich geringer aus als in der Privatwirtschaft (17 Prozent). Damit war der relative Verdienstabstand in der Privatwirtschaft mehr als viermal so hoch wie im öffentlichen Dienst.

Ausgehend vom unbereinigten Gender-Pay-Gap lassen sich rund 60 Prozent der Verdienstlücke durch die für die Analyse zur Verfügung stehenden Merkmale erklären. In Eurobeträgen sind das 2,53 Euro des gesamten Verdienstunterschieds von 4,24 Euro. Ein wesentlicher Faktor ist dabei, dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten, was in der Regel mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einhergeht. Hierauf sind 19 Prozent der Verdienstlücke (0,81 Euro) zurückzuführen. Zudem sind Frauen häufiger in Branchen und Berufen tätig, in denen allgemein geringer entlohnt wird, was rund 18 Prozent des Verdienstunterschieds (0,75 Euro) erklärt. Etwa 13 Prozent der Verdienstlücke (0,55 Euro) lassen sich durch das Anforderungsniveau des Berufs erklären.

Die verbleibenden 40 Prozent des Verdienstunterschieds (1,71 Euro von 4,24 Euro) können nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklärt werden. Dieser unerklärte Teil entspricht dem bereinigten Gender-Pay-Gap von sechs Prozent. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie im Jahr 2025 pro Stunde sechs Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen (westliche Bundesländer: sechs Prozent, östliche Bundesländer: neun Prozent).

Es ist den Statistikern zufolge jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stünden, etwa Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, der Geburt von Kindern oder der Pflege von Angehörigen. Der bereinigte Gender-Pay-Gap ist daher als „Obergrenze“ für eine mögliche Verdienstdiskriminierung von Frauen zu verstehen.

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DTS Nachrichtenagentur
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Autor dieses Artikel ist unser Partner, die dts Nachrichtenagentur.

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