Gericht verhängt hohe Freiheits- und Geldstrafen für die Beschäftigung von Schwarzarbeitern

Vor dem Landgericht München II wurden am 18.06.2020 drei Tiefbauunternehmer und ein kaufmännischer Angestellter, die Schwarzarbeiter beschäftigt hatten, zu Freiheitsstrafen von insgesamt sieben Jahren und drei Monaten sowie zu Geldstrafen in Höhe von 1.290 Tagessätzen verurteilt. Dabei wurde in allen Fällen die Untersuchungshaft, beim 56-jährigen T. von knapp 12 Monaten, berücksichtigt.

Fksingolstadtdienstgebäude
Dienststelle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Ingolstadt (Foto: Hauptzollamt Augsburg).

Ende September 2018 hatten rund 250 Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in vier Bundesländern, im Auftrag der Staatsanwaltschaft München II, insgesamt 35 Firmen- und Privatadressen durchsucht und Firmenkonten mit insgesamt 200.000 Euro gepfändet. Die vier Haupttäter aus dem Raum Ingolstadt wurden zeitgleich in Untersuchungshaft genommen.

Von September 2012 bis September 2018 führten die drei verurteilten griechischen Staatsangehörigen und ein deutscher Staatsbürger für 34 verschiedene Auftraggeber Arbeiten im Tiefbaugewerbe aus. Diverse Aufträge wurden an Subunternehmer weiter vergeben, bei denen es sich u.a. aufgrund ihrer Weisungsgebundenheit tatsächlich nicht um selbständige Firmen, sondern um abhängige Beschäftigte gehandelt hat, für welche die Verurteilten als Arbeitgeber ebenfalls Sozialversicherungsabgaben hätten entrichten müssen. Für die Abstemm- und anderen Tiefbauarbeiten wurden, neben einigen festangestellten Arbeitskräften, die offiziell bei den Einzugsstellen der Sozialversicherungsträger gemeldet waren, zusätzliche Arbeiter in einem Café in Ingolstadt, welches in der Tiefbauerbranche auch als Tagelöhnerbörse galt, angeworben. Für die Tätigkeit dieser Schwarzarbeiter wurden keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet. Um das Geld für die Löhne der illegal Beschäftigten zur Verfügung zu haben und gleichzeitig diese Summen in der Buchhaltung vor möglichen Kontrollen zu verbergen, wurden Abdeckrechnungen bei Servicefirmen im Frankfurter Raum in Höhe von 1,6 Millionen Euro angekauft. Für diesen Service zahlten die Tiefbauunternehmer 5 – 8 % der Rechnungssumme an die hessischen Firmen. Die restlichen 92 – 95 % des Rechnungsbetrages flossen an die Baufirmen zurück (Kick-Back-Zahlungen).

Nach der umfangreichen Ermittlungsarbeit durch das Hauptzollamt Augsburg, ausgeführt von der FKS Ingolstadt, konnte die Staatsanwaltschaft München II bereits im Juli 2019 Anklage über 2,4 Millionen Euro nicht abgeführte Sozialversicherungsabgaben, 417.000 Euro nicht entrichtete Beiträge an die Berufsgenossenschaft Bau und 355.000 Euro “gesparte” Beiträge an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse SOKA Bau erheben. Nach 15 Verhandlungstagen, zuletzt unter den Hygienemaßnahmen, die aufgrund der Corona-Pandemie erforderlich sind, wurden nun die Plädoyers gesprochen und das Urteil verkündet.

Der Haupttäter und Geschäftsführer einer Tiefbaufirma, der 56-jährige T., der maßgeblich ein Firmengeflecht aufgebaut hat, in dem gezielt der Einsatz von Arbeitskräften verschleiert wurde und Sozialversicherungsabgaben in erheblichem Umfang verkürzt wurden (§ 266a StGB), wurde vom Vorsitzenden Richter Weickert zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren nebst einer Geldstrafe von 660 Tagessätzen verurteilt. Der kaufmännische Angestellte des o. g. Tiefbauunternehmens, der 55-jährige K., wurde wegen Beihilfe zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen verurteilt. K. musste sich zusätzlich wegen Betruges gegenüber der Stadt Ingolstadt bzw. dem Job Center Ingolstadt verantworten, da er Arbeitslosengeld II und später Sozialhilfe in Höhe von insgesamt 70.000 Euro bezogen hat, obwohl die Voraussetzungen nicht gegeben waren. Die Geschäftsführer von zwei weiteren Tiefbauunternehmen wurden zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten nebst Geldstrafe von 270 Tagessätzen bzw. und einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt.

Da die Täter vollumfänglich geständig waren, bereits zwischen 2 und 12 Monaten in Untersuchungshaft verbrachten und Schadenswiedergutmachung geleistet haben, konnten alle verhängten Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt werden. Um die nachträglichen Zahlungen an die Krankenkassen leisten zu können, habe der Hauptbeschuldigte sogar sein Haus in Ingolstadt veräußert und sich dadurch “entreichert”, so sein Verteidiger.

Die Plädoyers der Verteidiger, in denen sie ausführten, dass ihre Mandanten über keine entsprechende Schulbildung und teilweise keinerlei wirtschaftliche Kenntnisse verfügen, beeindruckte den Richter wenig. Ebenso wenig die Schutzbehauptung, man habe das Rad nicht neu erfinden wollen und das “Modell” im Vertrauen auf Bekannte und Freunde einfach übernommen. In seiner Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende Richter vielmehr, dass ein Sozialstaat nur dann funktionieren könne, wenn die Zahlungen, die der Staat einfordert, auch geleistet werden würden.

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