Gerichtsbetrieb am Amtsgericht Augsburg bleibt grundsätzlich aufrechterhalten

Der Gerichtsbetrieb am Amtsgericht Augsburg bleibt grundsätzlich aufrechterhalten. Das Amtsgericht Augsburg hat jedoch zur Eindämmung des Corona-Virus und zum Schutz der Gesundheit aller Beteiligten den Sitzungsbetrieb und Parteiverkehr deutlich reduziert. Das Gerichtsgebäude Am Alten Einlaß (nicht das Strafjustizzentrum in Göggingen!) ist ab sofort nur noch Dienstag und Mittwoch in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr zugänglich.

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Foto: Wolfgang Czech
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Symbolbild| Foto: Wolfgang Czech

Verhandlungen

In eilbedürftigen und dringenden Fällen (z.B. Haftsachen) finden Verhandlungen weiterhin statt. Diese sind auch weiterhin öffentlich. Nach den Gegebenheiten vor Ort kann die Zahl der Zuschauer so beschränkt werden, dass eine Ansteckungsgefahr im Publikumsbereich reduziert wird (z.B. nur jeder dritte Stuhl belegt). Entscheidungen, welche die einzelnen Sitzungen und die Aufrechterhaltung der Ordnung im Sitzungssaal betreffen, trifft jeweils der Richter.

Für das Justizhauptgebäude Am Alten Einlaß 1 (nicht für das Strafjustizzentrum!) wurde der Sitzungsbetrieb auf Dienstag und Mittwoch, 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr beschränkt. Verkündungstermine (zu denen die Beteiligten nicht erscheinen müssen) finden auch außerhalb dieser Zeiten statt. Der zuständige Richter verkündet das Urteil hierbei über eine Sprechanlage hinter Glas im Foyer, die Beteiligten können großen Abstand zueinander halten.

Jeder Zuschauer muss eigenverantwortlich prüfen, ob eine Teilnahme an Sitzungen mit den Ausgangsbeschränkungen nach der Allgemeinverfügung vom 20.03.2020 zu vereinbaren ist.

Parteiverkehr

Der Parteiverkehr im Justizhauptgebäude wurde ebenfalls auf die obigen Zeiten beschränkt. Die Beratungshilfestelle, die Grundbucheinsichtsstelle und der Bürgerservice Nachlass sind vorübergehend für den Parteiverkehr – mit Ausnahme eilbedürftiger und unaufschiebbarer Anträge – geschlossen. Schriftliche Unterlagen können jederzeit in den Haubriefkasten eingeworfen werden.

Bei unaufschiebbaren und absolut eilbedürftigen Fällen (z.B. Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz, z.B. Kontaktverbot bei häuslicher Gewalt) soll zuvor Kontakt mit dem Gericht unter 0821 3105 – 0 aufgenommen werden. Der Antrag wird dann über eine Gegensprechanlage und Trennung durch eine Glasscheibe entgegengenommen. Der Rechtsschutz in unaufschiebbaren Eilangelegenheiten besteht damit uneingeschränkt!

Rotationsbetrieb

Das Amtsgericht hat seinen Geschäftsbetrieb in ein Rotationsmodell überführt. Dieses sieht vor, dass die nichtrichterliche Belegschaft in Teams unterteilt wurde, die abwechselnd im Gericht du im Home-Office arbeiten. Die Teams haben keinen dienstlichen Kontakt zueinander. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass bei Ausfall eines Teams wegen Erkrankung/Quarantäne-Maßnahmen der Geschäftsbetrieb von einem anderen Team aufrechterhalten werden kann.

Der Corona-Krisenstab des Amtsgerichts Augsburg hat seinen Betrieb ebenfalls in das Rotationsmodell überführt und tagt bei Bedarf über Videokonferenz.

Lagebedingte Straftaten

Im verwaltungsinternen Geschäftsbetrieb des Amtsgerichts Augsburg wurden Vorkehrungen getroffen, um lagebedingte Straftaten, z.B.

·        Diebstähle von notwendigen Gesundheitsmitteln (Masken, Schutzkleidung, Desinfektionsmittel usw.)

·        Verstöße gegen behördlich angeordnete Quarantäne

·        Durchführung/Teilnahme an behördlich untersagten Veranstaltungen („Corona-Parties“)

trotz des eingeschränkten Gerichtsbetriebs effizient und schnell bearbeiten zu können.