Schwangere erhalten künftig besseren Schutz vor Belästigungen durch Abtreibungsgegner in der Nähe von Kliniken und Beratungsstellen. Gleichzeitig müssen Verbraucher bei Rückrufaktionen von Produkten umfassender und transparenter informiert werden. Ab Ende 2024 wird außerdem USB-C als einheitlicher Ladestandard für Smartphones, Tablets und andere elektronische Geräte verpflichtend, um die Nutzung zu vereinfachen und Elektroschrott zu reduzieren.
Schutz für Schwangere und Ärzten vor Belästigung
Schwangere und medizinisches Personal erhalten künftig stärkeren rechtlichen Schutz vor Belästigungen durch Abtreibungsgegner. Wer vor Kliniken oder Praxen Schwangere bedrängt oder Ärzt:innen bei ihrer Arbeit behindert, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen. Diese Neuerung ist Teil der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, die solche Handlungen als Ordnungswidrigkeit einstuft. Ziel ist es, Betroffenen den Zugang zu medizinischen Leistungen zu erleichtern und die Arbeit der Ärzt:innen zu schützen.
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Verbesserte Verbraucherinformation bei Produktrückrufen
Ab dem 13. Dezember 2024 tritt eine neue Produktsicherheitsverordnung in Kraft, die strengere Auflagen für Produktrückrufe enthält. Verbraucher:innen sollen besser und schneller informiert werden, wenn Non-Food-Produkte Sicherheitsrisiken aufweisen. Dies gilt unabhängig davon, ob das Produkt online oder im stationären Handel erworben wurde. Die Verordnung sorgt dafür, dass Rückrufaktionen transparenter und effektiver ablaufen, um Verbrauchernbesser zu schützen.
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Einheitliches USB-C-Ladekabel ab Ende 2024
Ab dem 28. Dezember 2024 wird USB-C zum verbindlichen Ladestandard für Smartphones, Tablets und ähnliche Geräte in der EU. Damit endet das Kabelchaos und der Elektroschrott wird reduziert. Ab 2026 gilt diese Regelung auch für Laptops. Verbraucher:innen profitieren von der Vereinheitlichung, da sie künftig weniger Ladegeräte benötigen und diese flexibler einsetzen können.
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Frosthilfen für Obst- und Weinbauern
Bäuerinnen und Bauern, die durch den Frost im April 2024 Ernteausfälle erlitten haben, werden finanziell unterstützt. Seit dem 12. November 2024 stellt eine EU-Krisenhilfe 46,5 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Hilfen sollen gezielt den betroffenen Betrieben im Obst- und Weinbau zugutekommen, um Einkommensverluste auszugleichen.
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