Festnahme in Aschau am Inn
Am Freitag, den 6. Juni 2025, haben Polizeikräfte einen Mann mit einem Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein in einem Wohnhaus festgenommen. Der Verurteilte, der wegen Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub schuldig gesprochen wurde, wurde direkt in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.
Hintergrund der Verhaftung
Am 24. November 2023 verurteilte das Landgericht Traunstein einen 41-jährigen Mann aus Aschau am Inn wegen Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und anderer Straftaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten. Das Urteil wurde am 15. Mai 2024 rechtskräftig. Da der Mann die Haft nicht antrat, erließ die zuständige Staatsanwaltschaft Traunstein einen Vollstreckungshaftbefehl gegen ihn.
Erfolgreiche Fahndung und Festnahme
Durch akribische Ermittlungen des Kommissariats 6 der Kriminalpolizei Rosenheim wurde schließlich der Aufenthaltsort des 41-jährigen Deutsch-Kasachen ermittelt, der sich zeitweise ins Ausland abgesetzt hatte. Am Freitagmorgen, dem 6. Juni 2025, gegen 8.00 Uhr, gelang es den Ermittlern des Kommissariats 6 in Zusammenarbeit mit dem Rauschgifteinsatzkommando des Bayerischen Landeskriminalamtes, den Gesuchten bei einer geplanten Aktion in einem Wohnhaus in Aschau am Inn festzunehmen. Danach wurde der Festgenommene in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um die verhängte Freiheitsstrafe abzusitzen.


