Eine durchwegs positive Bilanz zieht die Polizei vom gestrigen Faschingsumzug in Deubach. Der Umzug war, wohl auch dank des guten Wetters, mit ca. 12.000 Gästen (laut Veranstalter) ausgesprochen gut besucht.
Die Umzugsteilnehmer und Gäste verhielten sich vorbildlich und selbst einzelne Närrinnen und Narren, die doch etwas über den Durst getrunken hatten, hatten sich noch soweit im Griff, dass das Verhalten nicht groß zu beanstanden war. Beleidigungen gegenüber der Polizei, wie es sie häufig in der Vergangenheit gab, waren überhaupt nicht zu hören. Viel mehr bedankten sich einzelne Teilnehmer sogar für die Arbeit von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Zu verdanken ist der reibungslose Verlauf sicher auch der guten Organisation des Veranstalters.
Leider kam es zum Veranstaltungsende nach 18:00 Uhr bei den ehemaligen Zechstuben und auf dem Weg zum Bahnhof Gessertshausen zu zwei Körperverletzungsdelikten, bei denen mehrere Personen leicht verletzt wurden. In diesem Zusammenhang sucht die Polizei auch nach einem männlichen ca. 22-Jahre alten Mann in einem grünen Teletubby-Kostüm. Dieser hatte nach einem Streit bei den Zechstuben einer stehenden Person mit dem Fuß gegen den Kopf getreten, anschließend einen Helfer mit der Faust ins Gesicht geschlagen und im weiteren Verlauf noch eine Zaunlatte durchgetreten. Eine gewisse Kampfsporterfahrung des Unbekannten ist daher nicht auszuschließen. Der ca. 22-Jährige wird wie folgt beschrieben: ca. 180cm groß, kurze braune Haare und einen 3-Tage Bart.
Die Ermittlungen erleichtert die Tatsache, dass der junge Mann ein grünes Teletubby- Kostüm (Dipsy) trug. Seine Kopfbedeckung zum Kostüm trug er in der Hand. Er ist nach derzeitigem Ermittlungsstand sehr wahrscheinlich zusammen mit Tinky-Winky (violett), Laa-Laa (gelb) und Po (rot) unterwegs gewesen. Es dürfte sich bei diesen Personen sehr wahrscheinlich auch um die einzige Teletubby-Gruppe beim Fasching in Deubach gehandelt haben.
Die Rauschgiftgruppe der Polizei Zusmarshausen war ebenfalls vor Ort und konnte in drei Fällen Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz feststellen. Hier werden mehrere Personen angezeigt. Das aufgefundene Marihuana und Amfetamin wurden sichergestellt.
Dennoch ist abschließend festzustellen, dass es sich bei den Tätern der Körperverletzungen, als auch den Betäubungsmitteldelikten um Einzelfälle handelt, die das Gesamtbild einer gelungenen Veranstaltung nicht trüben dürfen.
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