„Goldfinger-Prozess “ | Staatsanwaltschaft Augsburg stellt Befangenheitsantrag gegen Vorsitzenden Richter

Die Staatsanwaltschaft stellt einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter der mit dem sogenannten „Goldfinger-Verfahren“ befassten 10. Strafkammer des Landgerichts Augsburg.2019 11 13 Goldfinger Proz 23 Von 25.Jpg

Die Staatsanwaltschaft hat am Freitag, 29.05.2020, beim Landgericht Augsburg ein Ablehnungsgesuch gegen den Vorsitzenden Richter der 10. Strafkammer eingereicht.

Die Staatsanwaltschaft sieht auf Grund der Ergänzungen des Vorsitzenden Richters zu den in der Hauptverhandlung vom 27.05.2020 erteilten Hinweisen des Gerichts Gründe, die geeignet sind, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Vorsitzenden gem. § 24 Strafprozessordnung zu rechtfertigen.

Die Ausführungen des Vorsitzenden Richters der 10. Strafkammer dokumentieren nach Auffassung der Staatsanwaltschaft eine Festlegung bezüglich des Schuldgehaltes und zu den zu erwartenden Strafen für die Angeklagten zu einem Zeitpunkt, an dem die Beweisaufnahme bei weitem noch nicht abgeschlossenen ist.

Weiter wird die Voreingenommenheit damit begründet, dass die Einschätzung des Richters zu den zu erwartenden Strafen bzw. schuldentsprechenden Ver-fahrenserledigungen für die Angeklagten auch über den verfahrensgegenständlichen Sachverhalt hinaus Beurteilungen zu Verfahrenskomplexen enthalten, die noch nicht angeklagt, zum Teil sogar noch nicht vollständig ausermittelt sind, und damit dem Gericht nicht zur Entscheidung vorliegen.

Darum geht es im „Goldfinger-Prozess “

Durch fragwürdige Edelmetall-Geschäfte sollen wohlhabende Menschen insgesamt über Milliarde Euro an Steuern hinterzogen haben. Zwei Münchner Anwälte, die dabei geholfen haben sollen, sitzen nun in Augsburg auf der Anklagebank (wir berichteten zum Prozessauftakt).