Am Dienstag, den 15. September, führten Beamte der Bundespolizei bei Grenzkontrollen an der Kontrollstelle auf der A 8 eine besondere Überprüfung durch. Ein 49-jähriger Mann aus dem Kosovo wurde entdeckt, gegen den mehrere Fahndungsausschreibungen vorlagen.
Mehrfache Fahndungsausschreibungen entdeckt
Im Rahmen einer grenzpolizeilichen Einreisekontrolle überprüften die Beamten die Daten des kosovarischen Staatsbürgers in ihren Systemen. Dabei stellte sich heraus, dass gegen den Mann gleich fünf Fahndungsausschreibungen vorlagen. Die Beamten betonten, dass ein solch umfangreiches Ergebnis sehr ungewöhnlich sei.
Einreise- und Aufenthaltsverbote in Deutschland
Bereits im Januar 2023 hatte die Bundespolizeiinspektion Berggießhübel ein vierjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot gegen den 49-Jährigen verhängt, nachdem er unerlaubt eingereist war. Infolgedessen wurde er in die Tschechische Republik zurückgeschoben. Ein weiteres vierjähriges Verbot wurde ihm im Dezember 2024 von der Bundespolizeiinspektion Passau erteilt, nachdem er erneut versuchte, unerlaubt einzureisen. Nach diesem Vorfall wurde der Mann in die Republik Kosovo zurückgeschoben. Zudem stand er im Visier der Staatsanwaltschaft Passau zur Aufenthaltsermittlung, da seine aktuelle Meldeadresse unbekannt war und ein laufendes Strafverfahren daher nicht fortgesetzt werden konnte.
Schengenweite Ausschreibung
Gegen den Kosovaren lag ebenfalls eine schengenweite Ausschreibung zur Einreiseverweigerung vor, die von anderen Ländern initiiert worden war. Aufgrund der bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbote durfte der 49-Jährige nicht in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Bereits am nächsten Tag erfolgte seine Rückführung per Flugzeug in sein Herkunftsland Kosovo.


