Grenzkontrollen: Bundespolizei beschlagnahmt 18 kg illegale Feuerwerkskörper und leitet Strafverfahren ein

Am vergangenen Wochenende (13. bis 14. Dezember) entdeckten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus bei Grenzkontrollen in Waidhaus und Waldsassen insgesamt elf Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz. Dabei wurden rund 18 Kilogramm verbotene und erlaubnispflichtige Pyrotechnik beschlagnahmt und in allen Fällen Strafverfahren eingeleitet.

Größere Mengen verbotener Pyrotechnik sichergestellt

Am Sonntagmittag kontrollierten Bundespolizisten in Waldsassen einen 29-jährigen Deutschen nach dessen Einreise aus Tschechien. In seinem Fahrzeug fanden sie im Stauraum unter der Beifahrersitzbank eine große Menge verbotener Feuerwerkskörper. Insgesamt wurden neun Kilogramm Pyrotechnik sichergestellt, darunter zwei Kugelbomben und etwa 600 Böller der Kategorie F4. Diese Feuerwerkskörper dürfen nur mit einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis nach Deutschland eingeführt werden und sind in der Regel Fachpersonal vorbehalten. Der Mann gestand den Besitz und die Einfuhr der Pyrotechnik, konnte jedoch keine Berechtigung vorweisen. Die Bundespolizei stellte die Feuerwerkskörper sicher und leitete ein Strafverfahren ein. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte der Mann seine Reise fortsetzen.

Weitere Verstöße festgestellt

Bei weiteren zehn Kontrollen am selben Wochenende stellten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus in Waidhaus und Waldsassen zusätzlich neun Kilogramm verbotene Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 sicher. In allen Fällen wurden Strafverfahren eingeleitet und die Pyrotechnik beschlagnahmt.

Warnung vor illegalem Feuerwerkskauf in Tschechien

Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus warnt eindringlich davor, verbotene oder erlaubnispflichtige Feuerwerkskörper in Tschechien zu kaufen. Der scheinbar günstige Kauf auf Märkten nahe der Grenze endet häufig mit einer Strafanzeige. Allein im Jahr 2024 wurden über 800 Kilogramm illegale Pyrotechnik, darunter Böller, Raketen und Kugelbomben, sichergestellt. Das Angebot auf tschechischen Märkten ist groß und verlockend, jedoch sind viele dieser Produkte in Deutschland verboten und unterliegen strengen Vorschriften des Sprengstoffgesetzes.

In Deutschland sind nur Feuerwerkskörper erlaubt, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen sind. Diese sind durch eine CE-Kennzeichnung mit vierstelliger Registriernummer und Gebrauchshinweisen in deutscher Sprache erkennbar. Feuerwerkskörper ohne gültiges Prüfzeichen bergen erhebliche Risiken und können zu schweren Verletzungen führen. Pyrotechnische Gegenstände sind in vier Kategorien eingeteilt: F1 (erlaubnisfrei), F2 (erlaubnisfrei mit BAM- und CE-Zulassung), F3 und F4 (nur mit Erlaubnis).

Selbst bei Produkten der Kategorien F1 und F2 sind gefälschte BAM- und CE-Kennzeichnungen im Umlauf. Diese Fälschungen sind schwer zu erkennen und können zu empfindlichen Geldstrafen führen. Die Bundespolizei rät deshalb, Feuerwerkskörper nur im legalen Handel in Deutschland zu erwerben, um die Sicherheit zu gewährleisten.

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Alfred Ingerl
Alfred Ingerl
Alfred Ingerl ist freier Redakteur aus dem Bereich Blaulicht für Augsburg, Bayerisch-Schwaben und Bayern.

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