Die Kriminalpolizei Mühldorf am Inn hat in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Traunstein am Dienstag, den 9. Dezember 2025, in den Landkreisen Altötting und Mühldorf am Inn insgesamt 15 Objekte durchsucht. Im Rahmen von Ermittlungen wegen des Verdachts des Besitzes und der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte wurden zahlreiche Beweismittel sichergestellt.
Koordiniertes Vorgehen gegen Kinderpornographie
Die Zahl der Straftaten im Zusammenhang mit der Verbreitung pornographischer Inhalte, insbesondere von Kinderpornographie, ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Von 2023 auf 2024 stieg die Fallzahl von 697 auf 911 Fälle, was einer Steigerung von 30,7 Prozent entspricht.
Zur Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornographie arbeiten Polizei und Justiz intensiv zusammen. Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd hat entsprechende „Arbeitsgruppen Kinderpornographie“ eingerichtet, die in enger Kooperation mit den Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg agieren, wo das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornographie und sexuellem Missbrauch im Internet angesiedelt ist. In Traunstein sind spezialisierte Staatsanwälte mit der Verfolgung solcher Straftaten befasst.
15 Durchsuchungen – Umfangreiches Datenmaterial sichergestellt
Am Dienstag führten die Beamten der Kriminalpolizei Mühldorf am Inn eine großangelegte Durchsuchungsaktion durch, unterstützt von der Kriminalpolizei Traunstein und den Zentralen Einsatzdiensten Traunreut. Die Aktion richtete sich gegen 15 männliche Beschuldigte im Alter von 17 bis 67 Jahren.
Etwa 25 Polizistinnen und Polizisten vollzogen die Durchsuchungsbeschlüsse, die von der Staatsanwaltschaft Traunstein beim Ermittlungsrichter erwirkt wurden. Insgesamt wurden 15 Objekte durchsucht, wobei umfangreiches Beweismaterial in Form von elektronischen Geräten, Mobiltelefonen und Speichermedien sichergestellt wurde. IT-Forensiker werden diese Daten nun auswerten.
Vorläufige Bilanz von Staatsanwaltschaft und Polizei
Die Aktion wird von der Staatsanwaltschaft Traunstein und der Polizei als Erfolg im Kampf gegen Kinder- und Jugendpornographie gewertet. Den Tatverdächtigen wurde deutlich gemacht, dass sie sich im Internet nicht sicher fühlen dürfen. Polizei und Justiz werden weiterhin mit allen verfügbaren rechtsstaatlichen Mitteln gegen solche Straftaten vorgehen.



