Grundstückseigentümer müssen Wege vom Laub befreien – das sollten Sie wissen

Herbstzeit ist Laubzeit. Beim AWS Augsburg kümmern sich rund 130 Mitarbeiter täglich darum, das Laub von den Straßen, Radwegen und öffentlichen Plätzen einzusammeln und zu entfernen. Im Herbst des Vorjahres kamen dabei 1.617 Tonnen an gesammeltem Laub zusammen. Splittfrei und ohne Verunreinigungen wird es in der Abfallverwertung Augsburg (AVA) vergärt und kompostiert.Raking 2756006 1280

Grüngut-Entsorgung: selbst anliefern oder abholen lassen

Bürgerinnen und Bürger können ihren Bioabfall über die Braune Tonne entsorgen oder bei den Wertstoff- & Servicepunkten im Holzweg 32, in der Johannes-Haag-Straße 29 sowie bei der Deponie Augsburg-Nord, Oberer Auweg 11, selbst anliefern.

Termine zur Grüngut-Abholung können im Kundencenter online unter www.aws-augsburg.de oder telefonisch unter 0821 324-4884 vereinbart werden. Die Grüngutabfuhr von Wohnanlagen und Hausgärten ist kostenfrei.

Baum- und Heckenschnitt bündeln

Das zur Abholung bereitgestellte Strauchwerk sowie Baum- und Heckenschnitt müssen gebündelt werden und dürfen nicht länger als 1,50 Meter sein. Äste dürfen maximal einen Durchmesser von 10 Zentimetern und eine Länge von 1 Meter haben; für die Bündel sind kompostierbare Schnüre – etwa aus Hanf, Baumwolle oder Kokosfaser – zu verwenden.Wurzelstöcke werden nicht vom AWS abgefahren. In Säcken oder anderen Behältnissen bereitgestelltes Grüngut wird nicht mitgenommen. In diesem Fall ist die Selbstanlieferung bei der AVA möglich.

Biotonne darf nicht zu schwer werden

Um eine Leerung der Biotonne sicherzustellen und um Beschädigungen zu vermeiden, ist darauf zu achten, dass die Biotonne nicht zu schwer wird und noch gut zu bewegen ist.

Folgende Mengenangaben dürfen nicht überschritten werden: max. 60 kg Füllgewicht bei der 120 l-Biotonne und max. 110 kg, Füllgewicht bei der 240 l-Biotonne.

Ist die Biotonne zu klein, tauscht der AWS gerne eine kleinere gegen eine größere Braune Tonne aus oder stellt eine weitere Braune Tonne zur Verfügung, dies maximal bis zum dreifachen Volumen der Grauen Tonne. Wünsche nimmt das Kundencenter online unter www.aws-augsburg.de oder telefonisch unter 0821 324-4884 entgegen.

Pflichten in der Laub- und Wintersaison

Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Augsburg sind für die vor ihren Grundstücken befindlichen Gehwege reinigungs- und sicherungspflichtig. Dies gilt auch für Gehwege mit dem Zusatz „Radfahrer frei“.

Das Laub ist bei der Gehwegreinigung nicht auf die Straße zu kehren, sondern muss entsorgt werden. Ansonsten könnten bei starkem Regen die Sinkkästen verstopft werden, was zu Überschwemmungen führen kann.

Hinweise zu Laubbläsern

Der Einsatz von Laubbläsern und -saugern ist durch die 32.Bundes-Immissionsschutzverordnung in Wohngebieten zeitlich eingeschränkt. Gewerbebetriebe dürfen Geräte ohne EU-Umweltkennzeichen nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr
einsetzen. Privatpersonen müssen nach der Augsburger Lärmschutzverordnung zusätzlich noch die Zeit von 12 bis 13 Uhr als Ruhezeit einhalten.

Weitere Hinweise zu Laubbläsern und anderen lauten Gartengeräten unter www.augsburg.de//info_gartengeraete.pdf