Das Landgericht München I hat am Dienstag einen Angeklagten wegen bewaffneten Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge und fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 3 Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen der Kammer hatten sich der Angeklagte und ein mutmaßlicher Komplize im Juni 2024 aufgemacht, um in Milbertshofen ein größeres Drogengeschäft abzuschließen. Bei einer Auseinandersetzung kam es zu einem Messerangriff, auf den der Komplize mit einem tödlichen Schuss reagierte.
Landgericht München I (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
Ob der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt am Tatort anwesend war, konnte nicht abschließend geklärt werden. Die Waffe, die verwendet wurde, hatte der Angeklagte zuvor dem Komplizen überlassen.
Das Gericht wertete das Überlassen der Waffe als grobe Sorgfaltspflichtverletzung und stellte fest, dass der Angeklagte erkennen musste, dass die Waffe im Rahmen des Drogengeschäftes zum Einsatz kommen könnte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel der Revision offensteht.


