Am Montag, 20. September 2021, öffnet das Hallenbad Lauingen wieder für den öffentlichen Badebetrieb. Das Hallenbad Wertingen hingegen öffnet voraussichtlich erst Mitte Oktober, weil die Einrichtung noch bis Ende September durch das Impfzentrum genutzt wird.
Zu den vorgenannten Terminen öffnen die Badeeinrichtungen auch für die Schulen, Vereine und Gruppen.
Für das Hallenbad Lauingen gelten ab kommenden Montag folgende bekannte Öffnungszeiten:
Montag 20:00 – 21:00 Uhr Frauenbaden
Dienstag 17:30 – 21:00 Uhr Familienbaden
Mittwoch 16:30 – 21:00 Uhr Warmbadetag
Familienbaden
Donnerstag 16:00 – 21:00 Uhr Familienbaden
Freitag 17:30 – 21:00 Uhr Familienbaden
Samstag 14:00 – 17:30 Uhr Familienbaden
Sonntag 9:00 – 12:00 Uhr Familienbaden
Feiertage 9:00 – 12:00 Uhr Familienbaden
Die Eintrittspreise hingegen wurden wie folgt moderat angepasst:
Eintrittspreise Hallenbad (zweistündiger Aufenthalt)
Einzelkarten pro Person über 16 Jahre 3,10 €
Ermäßigte Karten und Personen unter 16 Jahre 2,40 €
Zehnerkarten für Personen über 16 Jahre 27,00 €
Zehnerkarten für Personen unter 16 Jahre 20,00 €
Warmbadetag 0,60 € Aufschlag
In der Badesaison 2021/22 werden aufgrund der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Corona-Pandemie nur Einzel- und Zehnereintrittskarten angeboten. Ein Verkauf von Jahres- bzw. Familienjahreskarten erfolgt nicht, um im Falle einer notwendig werdenden zeitweisen Schließung des Bades eine anteilige Rückzahlung des Verkaufspreises zu vermeiden.
Zudem sind Besucherbeschränkungen in Abhängigkeit vom aktuellen Infektionsgeschehen möglich.
Für den künftigen Badebetrieb wurde ein Hygiene- und Pandemieplan mit folgenden Maßnahmen zum Betrieb erstellt:
Der Zugang zum Bad kann nur geimpften, genesenen oder getesteten Personen gestattet werden.
Getesteten Personen stehen dabei gleich:
o Kinder bis zum sechsten Geburtstag
o Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.
o noch nicht eingeschulte Kinder
Es erfolgt eine Besucherregistrierung. Keinen Zutritt zum Bad haben insbesondere Personen mit nachweislichem Kontakt zu Covid19-Fällen und bei unspezifischen Allgemeinsymptomen.
Kinder unter zehn Jahren haben nur Zutritt in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder für die Betreuung zuständigen Erwachsenen.
Auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist zu achten. Zudem ist eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung im Eingangs- und Umkleidebereich zu tragen.
Die Einschränkungen gelten auch für Vereine, Gruppen und Schulen. Die Reinigungs- und Desinfektionsintervalle werden an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst. Die Solarien bleiben vorerst geschlossen.
Die beiden Hallenbäder sind nicht an allen Feiertagen geöffnet