Da die Frau unter einer Spinnenphobie leidet, bekam sie es panikartig mit der Angst zu tun. In dieser Angstphase riss sie das Lenkrad ihres Wagens ruckartig nach rechts und kam von der Fahrbahn ab. Sie krachte dort gegen zwei Leitpfosten, welche dadurch ausgerissen wurden. Nach der Kollision kam das Fahrzeug mit gerissenem Frontstoßfänger zum Stillstand.
Ein anderer Autofahrer bemerkte den stehenden Pkw nach der Kollision. Als der Mann helfen wollte, wurde er von der noch immer panisch wirkenden Frau weggeschickt. Da er jedoch einen Unfallschaden wahrnahm und zudem die zwei Kleinkinder mit im Auto bemerkte, informierte er vorsorglich die integrierte Leitstelle und gab das Kennzeichen des Wagens durch. Eine daraufhin verständigte Polizeistreife der PI Donauwörth traf die Unfallverursacherin dann an der Wohnanschrift an. Dort hatte sich die Dame wieder beruhigt. Weder die Fahrerin noch die zwei mit im Fahrzeug befindlichen Kinder wurden den ersten Erkenntnissen zufolge durch den Anprall verletzt. Es entstand ein geschätzter Gesamtschaden von ca. 700 Euro. Da die Frau den Verkehrsunfall nicht meldete, sondern zurück an ihre Wohnanschrift in einer Riesgemeinde fuhr, muss sie sich wegen des Vergehens des „Unerlaubten Entfernens vom Unfallort“ verantworten.