Hausdurchsuchung bei Kreisvorsitzendem – AfD Schwaben bezweifelt „rechtsstaatliche Begründetheit“

Die Augsburger Stadträtin Lisa McQueen war das Ziel eines Facebook-Kommentars, der unter dem Namen des Augsburger AfD-Stadtverbandes abgegeben wurde. Die junge Frau stellte daraufhin Anzeige. Nachdem die Polizei die Privatwohnung des Kreisvorsitzenden durchsuchte, äußert die Alternative für Deutschland nun Kritik an der Vorgehensweise.

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AfD-Bezirksvorsitzender Gerd Mannes kritisiert das Vorgehen der Behörden

Die Augsburger Stadträtin Lisa McQueen (DIE PARTEI) war das Ziel eines „unschönen“ Facebook-Kommentars geworden. Unter dem Namen des Augsburger AfD Kreisverbandes Augsburg war unter einen Beitrag zum Augsburger Klimacamp geschrieben worden, dass ihre einzigen Qualifikationen als Stadträtin ihre Hautfarbe („maximalpigmentiert“) und ihr Geschlecht wären. Ein Post der für große Aufregung sorgte.

McQueen erhielt daraufhin quer durch die Fraktionen Solidarität ausgesprochen, auch Oberbürgermeisterin Eva Weber sagte ihre Unterstützung zu. Der AfD-Stadtratsfraktion gefielen dabei einige der Aussagen der anderen Mandatsträger nicht. Stadtrat Andreas Jurca fühlte sich diffamiert.

AfD-Bezirksvorsitzender bezweifelt Rechtmäßigkeit der Hausdurchsuchung

In ein ähnliches Horn blies nun der AfD-Bezirksvorsitzende und Landtagsabgeordnete Gerd Mannes (Günzburg).

Nachdem McQueen Anzeige erstattet hatte, wurde am Freitag beim Augsburger AfD-Kreisvorsitzenden Steffen Müller eine Hausdurchsuchung durchgeführt. „Der AfD Landesvorstand und der Bezirksvorstand Schwaben verurteilen dieses Vorgehen der Justiz, denn Steffen Müller hatte sich zuvor zu dem Posting bekannt (siehe hier). Zu diesem Zeitpunkt war damit mehr als zweifelhaft, ob noch eine rechtsstaatliche Begründetheit überhaupt vorliegen kann und eine Hausdurchsuchung zum Zweck der Beweissicherung oder wegen Verdunkelungsgefahr anzuordnen war“, so Mannes in einer Mitteilung. 

Und weiter: „Der AfD Landesvorstand und der Bezirksvorstand Schwaben stellen dazu Folgendes fest: Wir unterstreichen, dass die AfD auf dem Boden des Grundgesetzes steht und jegliche Form von Extremismus verurteilt. Zu laufenden Ermittlungsverfahren äußert man sich in der Regel nicht. Wir sind in diesem Fall der Ansicht, dass die Durchsuchungsanordnung nach Abwägung des vorliegenden Sachverhalts und nach Prüfung der Verhältnismäßigkeit durch einen Augsburger Amtsrichter keinesfalls hätte ausgestellt werden dürfen. In diesem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht mit gutem Grund hohe Hürden bei der Abwägung von Schmähkritik, und der damit verbundenen Diffamierung einer Person, zum Schutz der Meinungsäußerung gestellt. Wir betonen, dass bei der Aktion der Augsburger Behörden somit das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt und mit Füßen getreten wurde.“

„Ungleichbehandlung“ durch Justiz und Ermittlungsbehörden?

Während man den eigenen Kreisvorsitzenden falsch behandelt sieht, geht Mannes mit keinem Wort auf den Inhalt des Facebook-Posts ein. Der Landtagsabgeordnete ist vielmehr der Meinung, dass Justiz und Ermittlungsbehörden gegenüber seiner Partei mit unterschiedlichen Maßstäben messen. „An dieser Stelle wollen wir nicht unerwähnt lassen, dass sich die Justiz durchaus milde und nachsichtig zeigen kann, wenn es um Angriffe auf AfD-Infostände, Sachbeschädigungen gegen Fahrzeuge von Mandatsträgern oder Gaststätten geht. Hier werden sogar für überführte Täter oftmals nur „erzieherische Maßnahmen“ verhängt oder Ermittlungen werden gänzlich eingestellt.“

Bezogen auf den Facebook-Post und die laufende Anzeige fordert er die „rasche Aufklärung dieses Vorfalls“. Das letzte Wort in diesem Fall ist aber wohl noch lange nicht gesprochen. Die Ermittlungen der Behörden haben erst begonnen. Die schwäbische Alternative für Deutschland hat aber bereits jetzt wieder einmal eine schlechte Figur abgegeben.