Gestern Abend (01.03.2023) wurden mehrere Räumlichkeiten eines Objekts in Augsburg-Oberhausen durch Einsatzkräfte der Polizei durchsucht. Dabei bestanden konkrete Hinweise, dass sich dort ausschließlich Personen aufhalten, die einer linksextremen Gruppierung angehören. Die Gruppierung steht im Verdacht, sogenannte Feindeslisten verbreitet zu haben.

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Vorausgegangen war ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Augsburg in Zusammenarbeit mit dem Kommissariat Staatsschutz der Kriminalpolizei Augsburg (KPI-Z). Bei dem Ermittlungsverfahren ging es um Vorfälle vom November 2022.

Damals wurden die Wohn- und Geschäftsadresse zweier AfD-Mitglieder in Augsburg bzw. Friedberg durch bislang Unbekannte angegangen. Diese sprühten vor den jeweiligen Anwesen den Schriftzug „AFD ANGREIFEN!“ auf den Boden bzw. Gehweg.

Auch Briefkästen von AfD-Mitgliedern wurden mit Bauschaum befüllt und hierdurch beschädigt. Zudem wurden Flyer verteilt, welche Vor- und Familiennamen, ein Lichtbild, sowie die Wohn- und Geschäftsadresse der AfD-Mitglieder beinhalteten.

Auch hier war die Aufforderung „AFD angreifen!“ abgedruckt. Aus diesem Grund ergab sich der Tatverdacht des „gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten“ (§126a StGB).

Das Amtsgericht Augsburg erließ daraufhin Durchsuchungsbeschlüsse auf die angesprochenen Räumlichkeiten. Diese wurden heute Abend durch Einsatzkräfte der
Polizei vollzogen. Die heute angetroffenen Personen werden derzeit als Zeugen geführt.

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