Hochzufriedene Gesichter | Verkehrsfreigabe der Ortsdurchfahrt Markt Rettenbach und der Kreisstraße Richtung Gottenau

Hochzufriedene Gesichter und anerkennende Worte in Markt Rettenbach:  Dort wurde jetzt am Ortsausgang Richtung Gottenau die neu ausgebaute Kreisstraße MN 32 offiziell für den Verkehr freigegeben. Die Baumaßnahme war komplex, berichtete Landrat Alex Eder. Denn dieser Straßenbau beinhaltete auch Grunderwerb, Verkehrsinseln, neue Leitungen, sowie einen Rad- und Gehweg. Sieben Monate nahmen die Bauarbeiten in Anspruch. Den Grundstückseigentümern und Anliegern dankte der Landrat für ihre Kooperationsbereitschaft.

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Bei der offiziellen Verkehrsfreigabe: Landrat Alex Eder und Bürgermeister Martin Hatzelmann zusammen mit weiteren am Bauprojekt Beteiligten. Foto: Eva Schlögl/Landratsamt Unterallgäu

Ausgebaut wurde die Kreisstraße MN 32 in der Ortsdurchfahrt Markt Rettenbach und in Richtung Gottenau auf insgesamt 1,5 Kilometern. Die Fahrbahnbreite beträgt jetzt 6,5 Meter. Im Ortsbereich wurden die Kanal- und Wasserleitungen erneuert und Gehwege gebaut. Im Bereich des Verbrauchermarktzentrums und am südlichen Eingang von Gottenau sind Verkehrsinseln mit Querungshilfen entstanden. Östlich der Kreisstraße wurde auf einer Länge von 1,3 Kilometern bis Gottenau ein 2,5 Meter breiter Rad- und Gehweg neu gebaut. Martin Hatzelmann, Bürgermeister von Markt Rettenbach, lobte die gute Zusammenarbeit aller am Ausbau Beteiligten. Er unterstrich klar die durch den Rad- und Gehweg sowie die Querungshilfen erheblich verbesserte Verkehrssicherheit in der von Schulwegen und Verbrauchermarktzentrum bestimmten Verkehrssituation am Ortsausgang seiner Gemeinde.

Insgesamt kostet die Baumaßnahme rund zwei Millionen Euro. Davon trägt 1,9 Millionen Euro der Landkreis Unterallgäu. Die Regierung von Schwaben übernimmt 50 Prozent der förderfähigen Kosten für den Straßen- und Gehwegeausbau. Zusätzlich fördert der Bund die Radwegverbindung, und der Markt Markt Rettenbach beteiligt sich am Rad- und Gehweg mit 50 Prozent der nach Abzug der Fördermittel verbleibenden Kosten.