Impftermin für gehörlose Menschen im Landkreis Augsburg

Wer sich gegen das Corona-Virus impfen lassen möchte, benötigt vor Ort zunächst eine ausführliche Aufklärung. Für gehörlose Menschen ist dies allerdings ohne Gebärdensprachdolmetscher nur sehr schwer möglich.

2021 02 05 Impfzentrum28
Symbol-Foto: Wolfgang Czech

„Um die Kommunikation mit Gehörlosen sicherstellen und eine umfassende Aufklärung gewährleisten zu können, möchten wir im Landkreis in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst für Hörgeschädigte des Päritätischen und der Beratungsstelle für Hörgeschädigte von Regens Wagner einen gesammelten Impftermin für gehörlose Menschen organisieren“, erklärt Landrat Martin Sailer. Bei diesem Termin sollen Gebärdensprachdolmetscher vor Ort sein. Gehörlose Personen ab 80 Jahren und weitere Anspruchsberechtigte, die zur Gruppe mit der höchsten Priorität (§ 2 Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV)) gehören und dieses Angebot nutzen möchten, melden sich bitte für einen ersten Sammeltermin bis Sonntag, 21. März 2021 bei:

Mittlerweile ist davon auszugehen, dass auch bald mit der Impfung der nächsten Gruppe, der über 70-Jährigen, begonnen werden kann. Deshalb können sich diese und weitere Anspruchsberechtigte nach § 3 der Coronavirus-Impfverordnung auch schon für einen Sammeltermin registrieren. Sie werden zum entsprechenden Zeitpunkt für die Terminvereinbarung kontaktiert.

Auch den gehörlosen Menschen, für die eine Impfung zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen ist, soll dieses Angebot zur Verfügung stehen. Wann eine Anmeldung für die weiteren Impfgruppen möglich ist, wird noch rechtzeitig bekannt gegeben.