Infektionszahlen steigen im Landkreis Lindau drastisch an

Die Omikron-Variante ist im Landkreis Lindau angekommen. Von Samstag bis Mittwochvormittag wurden dem Gesundheitsamt Lindau 336 positive PCR-Testergebnisse gemeldet und davon ist bisher zumindest jede zweite Infektion auf die hochansteckende Omikron-Variante zurückzuführen.

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Bei den Neuinfektionen lassen sich keine Cluster erkennen und diese können auch örtlich nicht eingrenzt werden. „Das Infektionsgeschehen ist aktuell sehr diffus und dynamisch und wir müssen weiterhin alle eine besondere Umsicht an den Tag legen, um uns und andere vor einer Ansteckung zu schützen“, so Landrat Elmar Stegmann. Das heißt: Kontakte reduzieren, Hygienemaßnahmen beachten – insbesondere auch das Tragen einer FFP2- Maske – sowie Impfangebote nutzen.

Beispielsweise werden am Freitag im Impfzentrum Lindau von 15 bis 19 Uhr Kinder ab 12 Jahren und Erwachsene geimpft und zwar ohne vorherige Anmeldung. Auch in der kommenden Woche wird es wieder Sonder-Impfaktionen geben.

Arbeitsbelastung im Gesundheitsamt hoch / Aufgaben müssen priorisiert werden

Aufgrund der sehr starken Arbeitsbelastung weist das Landratsamt darauf hin, dass momentan eine erweiterte Kontaktpersonennachverfolgung nur noch eingeschränkt erfolgen kann. Auch Anfragen an das Gesundheitsamt müssen aktuell priorisiert beantwortet werden, so dass sich Bürgerinnen und Bürger auf längere Beantwortungszeiten einstellen müssen.

Das Landratsamt empfiehlt daher, vor allgemeinen schriftlichen oder telefonischen Anfragen sich zunächst auf den einschlägigen Internetseiten zu informieren:

– Häufige Fragen und Antworten auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html
Häufige Fragen und Antworten auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/
https://www.buergerbeauftragter.bayern/corona/

3G gilt im Landratsamt nun auch für Besucherinnen und Besucher

Im Landratsamt Lindau wird zu den bisherigen Sicherheitsmaßnahmen nun die 3G-Regel auch auf Besucherinnen und Besucher ausgeweitet. Dies gilt ab sofort und soll innerhalb der Behörde das Infektionsrisiko reduzieren. Wer also ein persönliches Gespräch mit einem Mitarbeiter der Behörde braucht, muss vorab einen Termin vereinbaren und dann vor Ort einen Impf- oder Genesenen-Nachweis oder ein aktuelles Testergebnis vorlegen (24 Stunden Gültigkeit bei einem Antigen-Schnelltest, bzw. 48 Stunden Gültigkeit bei einem PCR-Test).