Innenstadt | Angeblich gehbehinderter Bettler rennt bei Kontrolle davon

Am Mittwoch, gegen 16:50 Uhr wurde die Polizei über einen massiv aufdringlichen Bettler am Rathausplatz verständigt. Der junge Mann gab vor, gehbehindert zu sein, lief mit zerrissener Hose und Krückstock hinkend durch die Innenstadt und folgte den Passanten teilweise so lange, bis sie ihm Geld gaben.

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Symbolbild/pixabay

Eine Streifenbesatzung erteilte dem 18-jährigen Rumänen daraufhin einen Platzverweis, welchem er Folge leistete.

Circa eineinhalb Stunden später wurde der Bettler von einer Streifenbesatzung erneut in der Innenstadt, im Bereich der Maximilianstraße, festgestellt. Zur gleichen Zeit befand sich ein weiterer, augenscheinlich ebenfalls gehbehinderter Bettler mit Krücken in unmittelbarer Nähe und beobachtete das Geschehen.

Dem 18-Jährigen wurde nochmals ein Platzverweis erteilt. Den Platzverweis ignorierend begab sich der angeblich Gehbehinderte in Richtung Moritzplatz. Da der Bettler dem Platzverweis nicht folgte, wurde er von den Beamten angehalten.

Plötzlich schrie der junge Mann etwas in Richtung des in der Nähe stehenden Bettlers, woraufhin dieser – trotz angeblicher Gehbehinderung – ohne jegliche Einschränkungen davon rannte.

Gleichzeitig ging der 18-jährige Bettler mit seiner Krücke auf die Streifenbesatzung los. Dabei wurde eine 22-jährige Beamtin leicht an der Hand verletzt. Der Mann konnte, trotz massiven Widerstandsleistungen und eines Bisses in die Hand eines 28-jährigen Polizisten, fixiert werden. Der Beamte wurde leicht verletzt.

Daraufhin wurde der 18-Jährige in Gewahrsam genommen. Auch in der Arrestzelle beruhigte sich der aggressive Bettler nicht. Er zerriss seine Kleidung und beschädigte das dortige Inventar.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Augsburg wurde durch den zuständigen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Augsburg Haftbefehl gegen den 18-jährigen Rumänen, welcher keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, wegen des dringenden Verdachts tätlichen Angriffs auf und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung und Sachbeschädigung erlassen und in Vollzug gesetzt.

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