Augsburg | Betrunken mit E-Scooter unterwegs – sieben Fälle

Immer häufiger kommt es bei der Benutzung von E-Scootern zu Problemen. Viele Fahrer sind sich nicht bewusst, dass es sich bei diesen Fahrzeugen um Kraftfahrzeuge handelt. Die Fahrer/innen müssen sich deshalb entsprechend verhalten.

Am Samstag (17.08.2019), gegen 03:45 Uhr, kam einer Streife in der Annastraße ein 19-Jähriger auf einem E-Scooter entgegen. Beim Anblick der Streife versuchte der junge Mann zu flüchten und ließ dabei den E-Scooter mit aktivierter Fahrt an der Laderampe eines Kaufhauses zurück. Letztendlich konnte der 19-Jährige wenig später angetroffen werden. Er wies diverse Verletzungen am Körper auf, die auf einen Sturz deuten könnten. An einen Sturz könne sich der Mann jedoch nicht erinnern. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp zwei Promille. Da der 19-Jährige alkoholbedingt mehrfach während der Anzeigenaufnahme, die auch eine Blutentnahme enthielt, einschlief, wurde ein Rettungswagen hinzugezogen.

Den jungen Mann erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr – infolge Alkohol.

Ebenfalls in den frühen Morgenstunden am Samstag (17.08.2019), 02:00 Uhr, wurde in der Jakoberwallstraße ein 20-Jähriger mit einem E-Scooter von einer Streife kontrolliert. Bei der Kontrolle konnte Alkoholgeruch festgestellt werden. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp einer Promille. Die Weiterfahrt wurde an Ort und Stelle unterbunden.
Den 20-Jährigen erwartet nun eine Anzeige wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz.

Am Sonntag (18.08.2019) wurden in der Zeit von 01:00 Uhr bis 04:20 Uhr in der Gögginger Straße insgesamt fünf Verkehrsteilnehmer im Alter zwischen 18 und 31 Jahren festgestellt, die unter Alkoholeinfluss einen E-Scooter führten. Bei einem 18-Jährigen, sowie einem 29-Jährigen ergab der freiwillige Atemalkoholtest weit über ein Promille. Die beiden erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr – infolge Alkohol. Drei weitere erwartet eine Anzeige wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz. Die Weiterfahrt wurde jeweils vor Ort unterbunden.

Kurzinfo E-Scooter

– Da es sich um Kraftfahrzeuge handelt, gelten auch die Regeln zu Alkohol und Drogen, insbesondere die 0,5 Promille-Grenze. Bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, sofern eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit gegeben ist. Ab 1,1 Promille ist jedenfalls eine absolute Fahruntüchtigkeit gegeben. ACHTUNG In der Probezeit nach Fahrerlaubniserwerb oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt 0,0 Promille.

– Die Regeln zur “Handy”-Nutzung gelten uneingeschränkt. Da Elektrokleinstfahrzeuge Kraftfahrzeuge sind, beträgt das Bußgeld 100 EUR (zuzgl. Gebühren und Auslagen), sowie 1 Punkt im Fahreignungsregister. Bei Gefährdungen oder einem Unfall beträgt das Bußgeld 150/200 EUR und 2 Punkte.

– Stürze oder Unfälle mit anderen Verkehrsteilnehmern können schwere gesundheitliche Folgen nach sich ziehen. Auch wenn gesetzlich keine Vorgaben bestehen, sollte freiwillig ein Helm getragen werden.

Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung (eKFV): http://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/

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