
Auf Vorhalt zeigte sich der 18-Jährige sehr unkooperativ und wollte fliehen. Die Beamten mussten mehrmals leichten körperlichen Zwang anwenden und dem Beschuldigten Handfesseln anlegen.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurden eine Wohnungsdurchsuchung und die Beschlagnahme des Smartphones angeordnet. Bei der Durchsuchung konnte eine Kleinstmenge Marihuana an einem Rauchgerät festgestellt werden.
Auch nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen war der 18-Jährige weiter uneinsichtig und erschien gemeinsam mit seiner Mutter bei der Dienststelle um sich zu beschweren. Nachdem die eingesetzten Beamten bereits am Einsatzort mehrfach und ausgiebig die Rechtslage erklärt hatten, lag für Mutter und Sohn kein trifftiger Grund zum Verlassen der Wohnung nach 21 Uhr vor. Zu den bereits festgestellten Verstößen kommt nun noch eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz hinzu.