Islamistische Anschlagsserie auf ICE-Strecken in Bayern und  Berlin – lebenslängliche Haftstrafe rechtskräftig

Das Urteil des österreichischen Landesgerichts für Strafsachen in Wien vom  03.12.2020, durch welches der ICE-Attentäter von Allersberg und Berlin wegen  versuchten Mordes, schwerer Sachbeschädigung und der Beteiligung an einer  terroristischen und kriminellen Organisation nach österreichischem Recht zu einer  lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, ist rechtskräftig.

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Nachdem bereits mit  Beschluss vom 29.03.2021 der österreichische Oberste Gerichtshof die  Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil zurückgewiesen hatte, gab auch das  österreichische Oberlandesgericht Wien mit Urteil vom 20.07.2021 der Berufung des  Verurteilten keine Folge.  

Erfolgloser Anschlag war Ausgangspunkt der Ermittlungen  

Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein erfolgloser Anschlag auf die ICE Schnellfahrstrecke zwischen Nürnberg und München bei Allersberg am 07.10.2018. Der  Verurteilte befestigte ein Stahlseil zwischen den Oberleitungsmasten und brachte mit  Metallteilen verstärkte Holzkeile auf den Gleisen an, um einen darüberfahrenden Zug  zum Entgleisen zu bringen. Ein ICE überfuhr diese Hindernisse und wurde nur leicht  beschädigt. In Tatortnähe wurden in arabischer Schrift abgefasste Drohschreiben und  Schmierschriften mit Bezug zur terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ („IS“)  aufgefunden.  

Der Polizeipräsident in Berlin berichtete am 24./25.12.2018 von einem vergleichbaren  Eingriff an einer Bahnstrecke in Karlshorst, bei welchem auch ein Oberleitungsschaden  festgestellt wurde. Auch dort wurden in Tatortnähe Schriftstücke in arabischer Sprache  und eine selbstgefertigte Flagge des IS aufgefunden.    

Am 29.10.2018 übernahm die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus  und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München die Ermittlungen und  beauftragte das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA).  

Die polizeilichen Ermittlungen wurden in einer zu diesem Zweck gegründeten  länderübergreifend tätigen Besonderen Aufbauorganisation (BAO) “Trasse“ geführt. Die  Staatsschutzabteilungen der Landeskriminalämter Berlin und Bayern arbeiteten zu  diesem Zwecke eng und intensiv mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und  Terrorismusbekämpfung der Republik Österreich (BVT) und dem Landesamt für  Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Wien (LVT) zusammen. 

Im Rahmen der Ermittlungen wurden schließlich noch zwei weitere, in ähnlicher Weise  vorbereitete Anschlagsversuche auf die ICE-Schnellfahrstrecke zwischen München und  Nürnberg am 25.01.2018 und am 19.08.2018 festgestellt.  

Festnahme in Wien und Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe  

Als sich der Tatverdacht gegen den Verurteilten in Wien richtete, wurde dieser in  Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Wien, dem Bundesamt für  Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung der Republik Österreich (BVT) und dem  Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Wien (LVT) am  25.03.2019 festgenommen.  

Am 01.09.2020 erhob die Staatsanwaltschaft Wien Anklage gegen den in vollem Umfang  geständigen Verurteilten und seine Ehefrau. 

Durch Urteil des österreichischen Landesgerichts für Strafsachen in Wien vom 03.12.2020  wurde der ICE-Attentäter von Allersberg und Berlin wegen versuchten Mordes, schwerer  Sachbeschädigung und der Beteiligung an einer terroristischen und kriminellen  Organisation zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Seine mit angeklagte  Ehefrau wurde rechtskräftig freigesprochen.  

Generalstaatsanwalt Röttle: “Dieses Urteil beweist, dass eine wirksame Bekämpfung  des Terrorismus nur gemeinsam und international funktioniert. Bayern, Berlin und  Österreich haben einen gefährlichen Terroristen erfolgreich überführt und weitere  Anschläge verhindert.”  

LKA-Präsident Pickert: “Eine besondere Herausforderung der Ermittlungen stellte die  Abwehr von weiteren Gefahren für Bahnreisende und gleichzeitige effektive  Strafverfolgung dar. Ich bin sehr froh, dass durch die Anschläge niemand verletzt wurde  und der Bahnverkehr weiter sicher ist.”