Im Oktober rissen zwei Personen eine israelische Flagge von einem Fahnenmast am Rathausplatz und versuchten diese offenbar anzuzünden. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang Anklage gegen zwei 18-Jährige.
Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat gegen zwei 18-jährige Angeschuldigte
Anklage zum Amtsgericht Augsburg -Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat gegen zwei 18-jährige Angeschuldigte Anklage zum Amtsgericht Augsburg erhoben.
Einem der beiden Angeschuldigten wird vorgeworfen, am 13.10.2023 gegen 19:15 Uhr auf dem zur Tatzeit stark frequentierten Rathausplatz in Augsburg auf einen dort befindlichen Fahnenmast, an welchem die israelische Staatsflagge durch die Stadt Augsburg zum Zwecke der Solidaritätsbekundung mit dem Staat Israel gehisst worden war, geklettert zu sein und sodann die israelische Flagge vom Fahnenmast gerissen zu haben.
Anschließend soll er versucht haben, die Fahne anzuzünden. Dies misslang jedoch aufgrund des Eingreifens einer couragierten Passantin. In der Fahne entstanden gleichwohl Brandlöcher. Dem zweiten Angeschuldigten wird vorgeworfen, die geplante Tat gefilmt zu
haben, um eine spätere Verbreitung in den sozialen Netzwerken – wie auch geschehen – sicherzustellen. Ferner soll er seinen Mitstreiter während der Tatausführung verbal bestärkt und motiviert haben.
In rechtlicher Hinsicht handelt es sich um eine Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten (§ 104 StGB) sowie Sachbeschädigung (§ 303 StGB), hinsichtlich des zweiten Angeschuldigten Beihilfe hierzu. Der gesetzliche Strafrahmen des Strafgesetzbuchs sieht für diese Tat Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu zwei Jahren vor.
Für den Gehilfen ist der gesetzliche Strafrahmen zu mildern. Da die Angeschuldigten zur Tatzeit Heranwachsende im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes waren, wäre im Falle einer Verurteilung weiterhin zu prüfen, ob statt der Rechtsfolgen des Strafgesetzbuches Ahndungen nach dem Jugendgerichtsgesetz auszusprechen wären. Nach dem Jugendgerichtsgesetz wäre, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, auch die Verhängung einer Jugendstrafe möglich.
Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss das Amtsgericht Augsburg noch entscheiden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Angeschuldigten bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gelten.


