Jobcenter Günzburg berichtet über Erfolge bei Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

Im Landkreis Günzburg bemühen sich derzeit vornehmlich Firmen der Nahrungsmittelbranche um die Personengruppe der Langzeitarbeitslosen. Es ist zwischenzeitlich gelungen sechs sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse in Vollzeit und Teilzeit anzubahnen.Jobcenter

Arbeitgeber können für die nicht nur geringfügige Beschäftigung von Leistungsberechtigten der Grundsicherung, die trotz vermittlerischer Unterstützung durch das Kommunale Jobcenter seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden. Hierzu müssen sie ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis für die Dauer von mindestens zwei Jahren mit einem arbeitslosen Leistungsbezieher des Kommunalen Jobcenters begründen. Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr 70%, im 2. Jahr 50% des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts. Es besteht, anders als bei Eingliederungszuschüssen, keine Nachbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers.

Der Gesetzgeber beabsichtigt mit der Förderung, dass auch arbeitsmarktfernen Personen durch Arbeitgeber vor Ort neue Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt geboten werden. Es gelingt einer ganzen Reihe von Betroffenen aus den unterschiedlichsten Gründen selbst nicht, auf dem örtlichen Arbeitsmarkt unterzukommen.

Hier setzt die Förderung an. Sie ist von der Erkenntnis getragen, dass Langzeitarbeitslose nicht nur eine Beschäftigungsperspektive benötigen, sondern auch begleitend unterstützt werden müssen. Fallmanagerinnen und Fallmanager unterstützen den Arbeitsintegrationsprozess durch Beratung und Unterstützung vor Ort bei der Arbeit und im Wohnumfeld des Beschäftigten. Vorzeitige Abbrüche der Arbeit können so meist vermieden werden.

Frau Heike N. aus dem Landkreis Günzburg befindet sich seit Mai 2019 in der Förderung. Frau N. konnte in den letzten beiden Jahren auf dem örtlichen Arbeitsmarkt keine passende Beschäftigung finden, sie war gesundheitlich angeschlagen und infolge dessen leistungsgemindert. Frau N. hatte früher als Fachberaterin in einem Baumarkt und später als Anzeigenverkäuferin und Kundenbetreuerin gearbeitet.

Sie bemühte sich und erhielt auch zeitweise Rehabilitationsleistungen durch die Deutsche Rentenversicherung. Ihre Fallmanagerin schätze sie als motiviert und engagiert ein, Frau N. konnte sich dennoch in der Konkurrenz um einen Arbeitsplatz mit Anderen nicht behaupten.

Durch Vermittlung des Kommunalen Jobcenters erhielt sie ab Mai 2019 einen Arbeitsplatz als Büroangestellte bei einem hiesigen Träger der Wohlfahrtspflege. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind mit der ausgeübten Tätigkeit sehr zufrieden.

Über das Kommunale Jobcenter eröffnete sich für Frau N. mit Unterstützung eines aufgeschlossenen Arbeitgebers eine neue berufliche Perspektive und ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben ohne Fürsorgeleistungen.