Keine Ausnahme von der Maskenpflicht an Grundschulen im Landkreis Dillingen

Aufgrund der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens im Landkreis Dillingen mit zuletzt sehr stark gestiegenen Fallzahlen wird es im Landkreis Dillingen keine Ausnahme von der Maskenpflicht an den Grundschulen, die sich aus der 7. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der Bayerischen Staatsregierung ergibt, geben.Fefba913 Ed24 4E04 B768 E32Adcff7D77

Nachdem der 7-Tages-Inzidenz-Wert auch im Landkreis Dillingen am vergangenen Wochenende sprunghaft über den Schwellenwert von 50 gestiegen ist, hatten sich zahlreiche Eltern an Landrat Leo Schrell mit dem Anliegen gewandt, die Grundschüler von der Maskenpflicht zu befreien.

Zwar können die Landkreise in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorgaben der Verordnung zulassen. Dies muss aber aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar sein. So beispielsweise, wenn bislang keine Schulen von Corona-Fällen betroffen wären oder die Neuinfektionen auf ein klar eingrenzbares Ausbruchsgeschehen zurückzuführen sind.

„Beides ist in unserem Landkreis nicht der Fall“, betont Schrell. So seien inzwischen mehrere Schulen von Corona-Fälle betroffen und das Ausbruchsgeschehen lasse sich nicht auf eine einzelne Einrichtung oder auf einen kleineren Teil des Landkreisgebietes eingrenzen. Wegen der Tragweite der hiermit verbundenen Entscheidungen gilt, dass derartige Ausnahmen durch den Landkreis zuvor bei der jeweiligen Regierung zur Genehmigung einzureichen sind. Landkreise und kreisfreie Städte, die in den zurückliegenden Tagen bereits eine Ausnahmeanordnung von der Maskenpflicht für Grundschüler getroffen haben, müssen unverzüglich eine entsprechende Begründung an die Regierung nachreichen.

„Wir haben uns dazu entschlossen, keine Ausnahme von der Maskenpflicht für Grundschülerinnen und Grundschüler im Landkreis Dillingen zu beantragen. Sowohl das Ausbruchsgeschehen in verschiedenen Schulen in unserem Landkreis als auch die Verbreitung der zahlreichen Neuinfektionen über den gesamten Landkreis lassen eine Ausnahmegenehmigung nicht zu“, wirbt der Landrat um Verständnis. Allerdings verzichtet der Landkreis auf die Anordnung eines Mindestabstandes von 1,50 m in den Klassenzimmern. „Ob dieser Verzicht auf den Mindestabstand dauerhaft möglich sein wird, hängt von der weiteren Entwicklung der Inzidenzzahl ab“, betont der Landrat. Jedenfalls hoffe er, mindestens bis zu den Herbstferien auf den Mindestabstand in den Unterrichtsräumen verzichten zu können. Dadurch müssen die Klassen nicht geteilt werden und an den Schulen kann unverändert Präsenzunterricht stattfinden. Bei Anordnung eines Mindestabstandes von 1,50 m müssten dagegen viele Schulen – auch Grundschulen – wieder Homeschooling einführen. Das wäre für eine Vielzahl der Eltern eine äußerst schwierige Belastungsphase.Deshalb wirbt Schrell um Verständnis, dass es – mindestens zunächst – keine Ausnahmegenehmigung von der Maskenpflicht für Grundschülerinnen und Grundschüler geben kann.

Kapazität der Teststation wird erhöht

Aktuell liegt der 7-Tages-Inzidenz-Wert bei 71,46, nachdem dem Gesundheitsamt am Sonntag weitere 17 Fälle gemeldet wurden. Wegen der hohen Anzahl an Kontaktpersonen I erhöht der Landkreis deshalb die Testkapazität in der Teststation.

Ab sofort werden wir unsere Teststation in der Weberstraße 14 in Dillingen so organisieren, dass täglich bis zu 200 Tests möglich sind“, informiert der Landrat. Dies erfordere einen hohen personellen und organisatorischen Aufwand. Bei der Vielzahl von sich abzuzeichnenden Tests bittet Schrell deshalb um Verständnis, dass nicht jeder Test tagesgenau stattfinden kann.

Gleichzeitig bittet der Landrat – wie bereits im Frühjahr jetzt wieder sehr besonnen und überlegt zu handeln. Eine zweite große Pandemiewelle wäre aus humanen Gründen eine absolute Katastrophe und für unsere Wirtschaft nicht mehr zu verkraften“, sagt Schrell. Deshalb bitterer die Bevölkerung dringend, weiterhin verantwortungsvoll und solidarisch zu handeln.

Bürgertelefon aktiv

Aufgrund der aktuellen Entwicklung hat das Landratsamt ab sofort wieder das Bürgertelefon mit mehreren Mitarbeitern besetzt, die von Montag bis Donnerstag täglich von 08:00 bis 16:00 Uhr, am Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr und an den Wochenenden in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr unter Telefon 09071/ 51-350erreichbar sind.