Keine Kontrolltests nach Ablauf der Quarantäne erforderlich

Aufgrund vereinzelter Nachfragen teilt das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg mit, dass von behördlicher Seite kein negativer Coronatest zur Aufhebung einer Quarantäneanordnung vorgesehen ist.Covid 5027031 1280

Die Anordnungen werden für Personen ausgesprochen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden oder in der Kontaktpersonenermittlung eines bestätigten Falls als direkte Kontaktpersonen (Kategorie 1) eingestuft wurden. Die Dauer der Quarantäne richtet sich danach, ob der Infektionszeitraum eingegrenzt werden kann beziehungsweise nach der Dauer einer möglichen Inkubation im Falle von Kontaktpersonen. In der Regel müssen Betroffene mit einer häuslichen Isolation von rund zwei Wochen rechnen. Anschließend kann aus medizinischer Sicht angenommen werden, dass von diesen Personen kein Ansteckungsrisiko mehr ausgeht. Im Einzelfall ist denkbar, dass je nach Gesundheitszustand eine Verlängerung der Quarantäne veranlasst werden muss. Krankschreibungen haben jedoch stets durch eine Ärztin bzw. einen Arzt zu erfolgen, hierfür ist das Gesundheitsamt ausdrücklich nicht zuständig.

Ein abschließender Nachweis der Genesung durch einen Test nach der Quarantäne wird vom Gesundheitsamt weder eingefordert, noch durchgeführt: Mit Ablauf der Quarantäneanordnung endet der Einflussbereich der Behörde. Für eine Rückkehr der Personen an ihre Arbeitsplätze sind die individuellen, arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben der Arbeitgeber zu beachten. Vom Arbeitgeber angeordnete und gesetzlich nicht vorgeschriebene Tests haben bislang keine eindeutige Rechtsgrundlage.

 

Wer in Quarantäne Symptome entwickelt, muss zum Hausarzt

Alle Kontaktpersonen, für die das Gesundheitsamt aus Gründen des Infektionsschutzes eine häusliche Quarantäne angeordnet hat und die im Laufe dieser Zeit Erkrankungssymptome entwickeln, werden daran erinnert, sich im Bedarfsfall telefonisch zur Beratung an ihre Hausarztpraxen zu wenden. Das Landratsamt weist explizit darauf hin, dass in diesen Fällen unbedingt von einer Fahrt zum Corona-Testzentrum in Hirblingen abgesehen werden sollte. Sollte die Hausarztpraxis keinen Test anbieten können, kann dennoch über den Hausarzt eine entsprechende Vermittlung an eine andere Praxis erfolgen.

Zahlreiche Fragen und Antworten, die sich rund um das Thema Corona ergeben können, sind auf der Internetseite des Landkreises Augsburg unter www.landkreis-augsburg.de/corona abrufbar.