Kind in Bobingen gegen Corona geimpft- Verfahren eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat das Verfahren gegen einen 54-jährigen Arzt wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung eingestellt.

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Foto: Dominik Mesch

Dem damals im Impfzentrum in Bobingen tätigen Arzt wird vorgeworfen, Anfang Juni 2021 ein 9jähriges Kind entgegen bestehender Vorschriften geimpft zu ha- ben.
Zur Impfung des Kindes kam es nur, weil der Vater auf die Frage des Beschul- digten, wer zu impfen sei, seine Tochter genannt haben soll.
Der Beschuldigte erkannte dies nicht als Scherz, zumal das Kind sich statt des Vaters auf den Impfplatz setzte und die weiteren Vorbereitungen unwiderspro- chen geduldet wurden, unterließ aber die erforderlichen Kontrollen, um die un- zulässige Impfung auszuschließen.
Für die Einstellung war insbesondere von Bedeutung, dass bis heute keine ge- sundheitlichen Beeinträchtigungen bei dem Kind festgestellt wurden, dem Fehl- verhalten des Beschuldigten ein der Situation unangemessenes, als Scherz ge- dachtes Verhalten des Vaters vorausging, die Eltern keinen Strafantrag gestellt haben, dem Beschuldigtem fristlos gekündigt wurde und ihn der Vorfall selbst sehr mitgenommen hat.