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“Klimaaktivisten” erscheinen nicht zu Gerichtsverhandlung in Augsburg – Gericht erteilt Haftbefehl

Gegen zwei “Klimaaktivisten” sollte gestern in Augsburg wegen eines Vorfalls im Okotober 2022 vor Gericht verhandelt werden, erschienen sind die weder der angeklagte Mann, noch die angeklagte Frau. Das Amtsgericht hat Haftbefehl gegen die beiden 20 und 21-Jährigen erteilt.&Quot;Klimaaktivisten&Quot; Erscheinen Nicht Zu Gerichtsverhandlung In Augsburg - Gericht Erteilt Haftbefehl

Die Angeklagten und Mitglieder des Klimacamps in Augsburg begaben sich gemeinsam mit dem Leiter des Klimacamps Ingo Blechschmidt im Oktober 2022 zum Gebäude der Regierung von Schwaben in Augsburg. Anlass war die Genehmigung der teilweisen Rodung des Lohwaldes bei Meitingen auf Antrag der Lechstahlwerke. In einer Presseerklärung kündigten die Aktivisten des Klimacamps die Besetzung der Regierung von Schwaben an und unterstellten dem damaligen Regierungspräsidenten von Schwaben Dr. Lohner Korruption, da er für die Genehmigung vom Stahlwerksbesitzer Geld angenommen haben soll.

Die Angeklagten erkletterten mit Kletterausrüstung das Gebäude der Regierung von
Schwaben. Den Angeklagten wurde daraufhin umgehend ein Hausverbot erteilt. Diesem leisteten die Angeklagten jedoch keine Folge. Außerdem brachten die Angeklagten mit Straßenkreide auf dem Asphalt vor dem Regierungsgebäude den Schriftzug:
„Unerhört: Lohner erlaubt Waldrodung für 250 €. Alle Wälder bleiben! Korruption
€SU!“. Außerdem brachten sie Pappschilder mit den Aufschriften „Korruption für 250
€ frech“ am Eingangstor zum Regierungsgebäude an.

Angeklagte erscheinen nicht – Haftbefehl

Den Angeklagten wird gegen Personen des politischen Lebens gerichtete üble Nachrede in Tateinheit mit Hausfriedensbruch vorgeworfen. Gestern sollte der Vorfall vor dem Amtsgericht Augsburg verhandelt werden, erschienen waren weder Charlie K. (21), noch Samuel B. (20). Gegen die unentschuldigt nicht erschienenen Angeklagten wurde dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprechend ein sogenannter Hauptverhandlungshaftbefehl erlassen. Dieser Haftbefehl (§ 230 Abs. 2 StPO) dient der Sicherung der Durchführung der Hauptverhandlung, die regelmäßig nicht ohne Angeklagte erfolgen kann.

Aktivisten: Anwalt verhindert

Bereits in der Vergangenheit waren die beiden jungen Menschen wegen verschiedenster Anklagepunkte, u.a. Containern (Essen aus Supermarktmülltonnen entnehmen) vor Gericht gestanden. “Auch heute wollten B. und K. vor Gericht wieder ihre Aktion erklären. Doch dazu kam es nicht: Ihr Verteidiger Klaus Schulz aus Ravensburg war verhindert. Zweimal bat er das Gericht aus diesem Grund um eine Terminverschiebung – vergeblich. Zudem reagierte das Gericht auf die vor jedem Verfahren übliche Beantragung der Akteneinsicht zunächst gar nicht, nach erneuter Anfrage dann unter Verweis auf Zeitnot sogar ablehnend.”

Ohne Anwalt wollten B. und K. laut einer Stellungnahme des Augsburger Klimacamps nicht das Verfahren antreten – und blieben daher der Verhandlung fern. Nun werden sie per Haftbefehl gesucht.

Presse Augsburg
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