Konjunkturpaket der Bundesregierung ermöglicht Förderungen regionaler Unternehmen

Die durch das Coronavirus ausgelöste Gesundheitskrise hat die globale Wirtschaft stark beeinträchtigt. Um die ökonomischen Konsequenzen der Pandemie in Deutschland abzufedern, hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung am 3. Juni ein Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket mit einem Gesamtvolumen von 130 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. „Die darin formulierten Maßnahmen knüpfen an die in der Krise veranlassten Hilfsprogramme an und eröffnen auch den Unternehmen im Augsburger Land verschiedene Förderungsmöglichkeiten“, wie Landrat Martin Sailer betont.

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Die im Konjunkturpaket formulierten Maßnahmen eröffnen den Unternehmen im Augsburger Land verschiedene Förderungsmöglichkeiten“, betont Landrat Martin Sailer (Foto: Julia Pietsch).

Überbrückungshilfen und Prämien für Ausbildungsplätze

Nachdem das Corona-Soforthilfeprogramm beendet ist, wurden neue finanzielle Überbrückungshilfen vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen aufgelegt, die im Zuge der Krise hohe Umsatzausfälle zu verzeichnen hatten. Die so genannten Überbrückungshilfen sollen branchenübergreifend gelten und werden von der Industrie- und Handelskammer (IHK) ausbezahlt. Zum Abrufen der finanziellen Unterstützung müssen die Unternehmen einen Corona-bedingten Nachweis der Umsatzeinbußen in den Monaten
April und Mai um mindestens 60 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres sowie fortdauernde Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August um mindestens 50 Prozent durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer nachweisen und bestätigen. Besonders die Gastronomie- und Hotelgewerbe sowie Reiseanbieter, Schausteller und Veranstaltungslogistik werden von diesen Finanzhilfen profitieren können. Die maximale Unterstützung beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro und bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen. Insgesamt stehen bundesweit 25 Mrd. Euro für diesen Zweck zur Verfügung. Die Antragsfrist endet am 31. August 2020. „Mit Blick auf diesen Stichtag empfiehlt es sich, Anträge zeitnah einzureichen, um etwaige Verzögerungen aufgrund längerer Bearbeitungszeiten zu vermeiden“, rät der Bundestagsabgeordnete Hansjörg Durz. „Die Einigung der Koalition muss allerdings in den kommenden Tagen noch in Gesetze gegossen werden. Dabei kann es noch zu Änderungen kommen.“

Zudem dürfen Ausbildungsbetriebe mit einer Prämie in Höhe von 2.000 Euro rechnen, wenn sich die Zahl ihrer Ausbildungsplätze nicht verringert hat und mit einer Zusatzprämie von 3.000 Euro für jeden neu geschaffenen Ausbildungsplatz. Referenzzeiträume zur Anzahl der Ausbildungsplätze sind jeweils die drei Vorjahre. Außerdem werden Unternehmen bezuschusst, wenn sie ein Ausbildungsverhältnis trotz der Krisensituation aufrechterhalten haben, eine weitere Prämie ist für die Übernahme von Auszubildenden ins Angestelltenverhältnis vorgesehen.

Ausweitung von Steuerstundungen und Abschreibungen

Als weitere Maßnahmen sieht das Konjunktur- und Zukunftspaket für Unternehmen eine Ausweitung des bereits möglichen steuerlichen Verlustrücktrags vor. Dieser ist für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal fünf Millionen Euro erweitert worden. Ein Rücktrag soll bereits in der Steuererklärung für das Jahr 2019 möglich sein. Zudem erhalten Unternehmen für die Steuerjahre 2020 und 2021 verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für bewegliche Wirtschaftsgüter wie beispielsweise Maschinen, wodurch Investitionsanreize geschaffen werden. Für einen zügigeren Neustart von insolventen Betrieben wurde das Entschuldungsverfahren auf drei Jahre für natürliche Personen verkürzt. Zu größerer Liquidität der Betriebe trägt nun bei, dass die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den jeweils 26. des Folgemonats verschoben wurde.