Ab April 2025 können Elektrofahrzeuge in Bayern für bis zu drei Stunden gebührenfrei auf öffentlichen Flächen parken. Diese Maßnahme soll den Klimaschutz fördern und die Attraktivität von Elektrofahrzeugen erhöhen, nachdem die Neuzulassungen durch das Ende des „Umweltbonus“ rückläufig sind.
Der Bayerische Ministerrat beschloss eine Änderung der Zuständigkeitsverordnung (§ 10), um die kostenfreie Parkdauer für rein batterieelektrische Fahrzeuge, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge umzusetzen. „Wir haben uns für eine unbürokratische und pragmatische Lösung entschieden, die bayernweit einheitlich gilt“, erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Ziel sei es, die Luftqualität in Städten zu verbessern und den Lärm zu reduzieren.
Kritik aus den Kommunen
Nicht alle begrüßen die Entscheidung. Friedbergs Bürgermeister Roland Eichmann (SPD) sieht in der Maßnahme „typischen Aktionismus“, der die Kommunen belastet. „Der lapidare Satz, es ergäben sich keine neuen Aufgaben, ist schlicht falsch“, kritisiert Eichmann. Er bemängelt auch fehlende Einnahmen und Ressourcen für andere Projekte.
Die Stadt Augsburg sieht ebenfalls Herausforderungen. „Zusätzlicher Verwaltungsaufwand und ungeplante Einnahmeausfälle werden erwartet“, heißt es. Gleichzeitig fordert Augsburg mehr Autonomie bei der Parkraumgestaltung, um städtische Mobilitätsziele besser umsetzen zu können.
Pragmatischer Ansatz oder unklarer Mehraufwand?
Während Städte wie Gersthofen keine Auswirkungen aufgrund einer aktiven Parkraumbewirtschaftung erwarten, fehlen anderen Kommunen konkrete Hinweise zur Umsetzung.
Ob die neue Regelung tatsächlich mehr Menschen zum Umstieg auf Elektroautos bewegt, bleibt abzuwarten. Die Diskussion zeigt, dass Klimaschutzmaßnahmen auch immer die Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen erfordern.


