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Krankenschwester einer Ulmer Säuglingsstation soll versucht haben fünf Frühgeborene zu töten

Haftbefehlsantrag gegen Krankenschwester einer Ulmer Säuglingsstation wegen des Verdachts des versuchten Totschlags an Frühgeborenen in 5 Fällen.

Krankenschwester Einer Ulmer Säuglingsstation Soll Versucht Haben Fünf Frühgeborene Zu Töten
Symbolbild: Christoph Bruder

In den frühen Morgenstunden des 20. Dezember 2019 litten fünf in einem Zimmer in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin in Ulm untergebrachte Frühgeborene nahezu zeitgleich an lebensbedrohlichen Atemproblemen, die glücklicherweise dank des sofortigen Eingreifens des Krankenhauspersonals nach derzeitiger ärztlicher Einschätzung folgenlos geblieben sind.

Als Ursache wurde zunächst eine Infektion vermutet, welche nach Vorliegen der Ergebnisse der Urinuntersuchungen jedoch ausgeschlossen werden konnte. Allerdings wurden in Urinproben aller Kinder Rückstände von Morphin festgestellt. Da jedenfalls zwei der Kinder im Rahmen der Notfallversorgung kein Morphin verabreicht worden war, wandte sich die Leitung des Universitätsklinikums Ulm nach Bekanntwerden der Untersuchungsergebnisse am 17.01.2020 an die Polizei.

UPDATE zum Thema: Ulmer Kinderkrankenschwester aus Haft entlassen – Tatverdacht bestätigte sich nicht

Polizei und Staatsanwaltschaft haben daraufhin die Ermittlungen aufgenommen, im Universitätsklinikum erste Ermittlungen durchgeführt und Behandlungsunterlagen sowie das Betäubungsmittelbuch erhoben, welche derzeit ausgewertet werden.

Auf Anordnung des Amtsgerichts Ulm wurden am gestrigen Vormittag (28.01.2020) verschiedene Durchsuchungsmaßnahmen in sechs Objekten bei Personen durchgeführt, die im fraglichen Zeitraum Dienst auf der Frühgeborenenstation hatten. Dabei wurde in einem Spind in der Umkleide des Klinikums eine Spritze mit Muttermilch gefunden, die nach den ersten Ergebnissen der kriminaltechnischen Untersuchung im Landeskriminalamt Baden-Württemberg Morphin enthält.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ulm wird die Krankenschwester, welcher der fragliche Spind zugeteilt ist, heute Nachmittag dem Haftrichter des Amtsgerichts Ulm mit dem Antrag, Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und des versuchten Totschlags in 5 Fällen zu erlassen, vorgeführt.

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