Kreishallenbäder in Wertingen und Lauingen nehmen wieder ihren Betrieb auf

Auf der Grundlage eines klaren Hygiene- und Pandemiekonzeptes nehmen die beiden Kreishallenbäder in Lauingen (Donau) und Wertingen zeitnah wieder ihren Betrieb auf.

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Symbolbild

Während das Hallenbad Lauingen bereits am Montag, 28. September 2020, wieder öffnet, müssen sich die Badgeäste in Wertingen noch bis Montag, 12. Oktober 2020, gedulden. Dort laufen aktuell noch verschiedene Unterhalts- und Reparaturarbeiten u.a. am Schwimmbecken. An den bisherigen täglichen Öffnungszeiten, die unter www.landkreis-dillingen.de/Einrichtungen.n27.html  unter „Bäder“ veröffentlicht sind, wurden keine Änderungen vorgenommen. Die Öffnungstermine gelten auch für den Schulbetrieb sowie die Nutzung der Bäder durch Vereine und Gruppen. Die Solarien hingegen bleiben vorerst geschlossen.

Um einen coronakonformen Badebetrieb gewährleisten zu können, gelten folgende Maßgaben:

Die Anzahl der Besucher ist beim Hallenbad Lauingen auf 52 Personen und beim Hallenbad Wertingen auf 65 Personen beschränkt. Dabei ist eine Registrierung der Besucher zwingend vorgeschrieben. Sobald die maximale Besucherzahl im Bad erreicht ist, erhalten neue Besucher erst wieder beim Verlassen von Badegästen Zutritt zum Bad. Dadurch kann es zeitweise zu Wartezeiten beim Einlass in das Bad kommen.

Wesentlicher Bestandteil des Hygiene- und Pandemiekonzeptes zum Betrieb der beiden Bäder sind folgende Regelungen:

a)     Registrierung der Besucher

b)     Zugangsbeschränkungen bei Kontakt zu positiven Covid19-Fällen und unspezifischen Allgemeinsymptomen

c)     Kinder unter 10 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder für die Betreuung zuständigen Erwachsenen

d)     Beschränkungen bei der Nutzung der Sanitär- und Umkleidebereiche zur Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern

e)     Das Tragen von Mund-Nase-Bedeckung im Eingangs- und Umkleidebereich ist zwingend erforderlich

f)      Erhöhung der Reinigungs- und Desinfektionsintervalle

Die Eintrittspreise bleiben in der bisherigen Höhe unverändert. Allerdings werden in der Badesaison 2020/2021 aufgrund der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Corona-Pandemie nur Einzel- und Zehnerkarten angeboten, um bei Bedarf, je nach Infektionsgeschehen, flexibel reagieren zu können.

Die Gebühren für die noch im Umlauf befindlichen Jahreskarten werden anteilsmäßig erstattet. Das Antragsformular dazu ist ab den Öffnungsterminen in den Hallenbädern erhältlich oder kann ab sofort von der Homepage des Landkreises heruntergeladen werden. Der Antrag muss bis 31.12.2020 gestellt werden. Die Rückerstattung erfolgt durch Überweisung.