Landkreis Augsburg bereitet Unterstützung für schutzbedürftige Menschen aus der Ukraine vor

Seit der vergangenen Woche trifft der Landkreis Augsburg in Abstimmung mit der Regierung von Schwaben Vorbereitungen für die Unterbringung und Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine.

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Landrat Sailer | Archivbild: Wolfgang Czech

„Es ist davon auszugehen, dass in den kommenden Tagen eine koordinierte Aufnahme von geflüchteten Menschen aus der Ukraine auf Bundes- und Landesebene organisiert werden wird. Auch, wenn noch nicht absehbar ist, wie viele Menschen uns letztlich zugewiesen werden oder um Aufnahme bitten, wird der Landkreis Augsburg selbstverständlich bedürftigen geflüchteten Menschen eine Heimat auf Zeit geben und sie unterstützen. Aus diesem Grund treffen wir bereits jetzt alle notwendigen Vorkehrungen“, so Landrat Martin Sailer.

Unterbringung und Versorgung im Landkreis Augsburg

Die ersten Schutzsuchenden aus der Ukraine sind bereits in Deutschland und auch im Landkreis Augsburg angekommen. In den nächsten Tagen und Wochen werden weitere erwartet. Zeitgleich ist die Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung enorm. „Ich bin überwältigt, wie viele Anrufe und Nachrichten uns bereits jetzt aus dem Landkreis erreicht haben“, betont Sailer. „Die Hilfsangebote reichten von privat angebotenen Unterkünften für Geflüchtete bis hin zu Sach- und Geldspenden.“ Wie man sich für die Hilfesuchenden in der Ukraine privat einsetzen kann und welche Aufenthaltsmöglichkeiten in Deutschland für ukrainische Staatsangehörige bestehen, hat der Landkreis Augsburg unter anderem auf seiner Internetseite www.landkreis-augsburg.de/ukraine zusammengefasst. Außerdem wurde für aufkommende Fragen aus der Bevölkerung das E-Mail-Postfach ukrainehilfe@LRA-a.bayern.de eingerichtet.

Die wichtigsten Punkte werden im Folgenden erläutert:

Vermietung von Unterbringungsmöglichkeiten

Wer Wohnmöglichkeiten zur dauerhaften Anmietung für die Unterbringung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine oder anderen Krisengebieten anbieten möchte, kann sich diesbezüglich per E-Mail an gm@LRA-a.bayern.de an das Gebäudemanagement des Landkreises Augsburg wenden.

Kostenfreies Angebot privater Unterbringungsmöglichkeiten

Personen aus dem Landkreis Augsburg, die privaten Räumlichkeiten zur Unterbringung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine kostenfrei zur Verfügung stellen möchten, werden gebeten, diese über diverse Plattformen Gastfreundschaft Ukraine, elinor.network oder Shelter in Bavaria zur Verfügung zu stellen.

Daneben können sich Landkreisbürgerinnen und -bürger auch an die Gemeindeverwaltung in ihrer Wohnsitzkommune wenden. Hier werden ebenfalls Wohnangebote und Kontaktdaten für den Bedarfsfall gesammelt und an das Landratsamt weitergegeben. Sobald die Nachfrage die bestehenden Kapazitäten des Landkreises übersteigt, wird sich die Behörde direkt mit den registrierten Bürgerinnen und Bürgern in Verbindung setzen.

Einreise und Aufenthalt für ukrainische Staatsangehörige

Für einen vorübergehenden Aufenthalt ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit können ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass ohne ein Visum nach Deutschland einreisen. Der Aufenthalt ist in diesem Fall grundsätzlich zunächst auf 90 Tage begrenzt. Aufgrund der aktuellen Lage in der Ukraine ist es für ukrainische Staatsangehörige, die für einen solchen Kurzaufenthalt nach Deutschland einreisen oder sich bereits hier befinden, nicht zumutbar, in die Ukraine zurückzukehren. Sie können nach heutigem Sachstand nach Ablauf der 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis für zunächst weitere 90 Tagen bei der Ausländerbehörde einholen. Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist kein vorheriges Visumverfahren erforderlich.

Landkreis Aichach-Friedberg bereitet sich intensiv auf Aufnahme von Ukraine-Geflüchteten vor

Die Europäische Union prüft derzeit die Einführung eines erleichterten Verfahrens für ukrainische Staatsangehörigen für den weiteren humanitären Aufenthalt. Damit ist davon auszugehen, dass ein Asylantrag nicht erforderlich sein wird. Weitere Informationen hierzu werden in den nächsten Tagen erwartet. Das Recht zur Stellung eines Asylantrags besteht unabhängig davon weiterhin. Personen, die einen Asylantrag stellen möchten, können sich an die Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber, Aindlinger Straße 16, 86167 Augsburg wenden.

Für weitere Informationen steht das Amt für Ausländerwesen und Integration im Landratsamt Augsburg jederzeit für Auskünfte bereit: Zuständigkeiten Ausländerbehörde. Insbesondere bei Fragen zur Beantragung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist die Ausländerbehörde telefonisch unter 0821 3102 2795 zu erreichen.

Sach- und Geldspenden

Da sich zahlreiche Menschen dazu bereit erklären, die Menschen in der Ukraine durch Sach- und Geldspenden zu unterstützen, stellt das Landratsamt Augsburg in den nächsten Tagen auf seiner Internetseite www.landkreis-augsburg.de/ukraine eine Auflistung von seriösen (Hilfs-)Organisationen und Vereinen zusammen, die sich im Bereich der Ukraine-Hilfe einsetzen. Es wird darum gebeten, insbesondere bei Sachspenden darauf zu achten, welche Dinge zum aktuellen Zeitpunkt konkret benötigt werden, um damit auch den logistischen Aufwand für die sammelnden Stellen so gering wie möglich zu halten. „Für finanzielle Hilfen, die direkt vor Ort ankommen, möchte ich an dieser Stelle den Verein Hilfswerk Schwaben-Bukowina e. V. nennen, der gezielt die ukrainische Partnerregion des Bezirks Schwaben in der rumänisch-ukrainischen Grenzregion Bukowina, unterstützt“, erläutert Sailer, der als Bezirkstagspräsident des Bezirks Schwaben enge Verbindungen zu den Menschen in dieser Region hat.

Spenden können per Überweisung an die folgende Bankverbindung erfolgen:

  • Stadtsparkasse Augsburg
  • Stichwort: Ukraine-Hilfe
  • IBAN: DE 89 7205 0000 0810 0061 06
  • BIC: AUGSDE77XXX