Landkreis Augsburg | KO-Tropfen verabreicht und Frau vergewaltigt – Täter zu langer Gefängnisstrafe verurteilt

Die 3. Strafkammer des Landgerichts Augsburg hat mit Urteil vom 28.04.2023 einen 58-Jährigen aus dem südlichen Landkreis Augsburg zu einer Gefängnisstrafe von 7 Jahren verurteilt. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

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Symbolbild

Im März 2022 mischte er einer Bekannten in seiner Wohnung unbemerkt in hoher Dosierung ein narkotisierendes Mittel (Oxazepam) in den Tee. Dadurch fiel diese in einen tiefschlafähnlichen Zustand. Der Verurteilte führte dann mit der Geschädigten den Geschlechtsverkehr bis zum Samenerguss durch. Nach über neun Stunden erwachte die Geschädigte.

Der Angeklagte bestritt die Tat bis zuletzt. Die 3. Strafkammer unter Vorsitz von Dr. Christoph Kern sah die Schuld des Angeklagten, der 10 Tage vor der Tat in einer Apotheke auf eigenes Rezept das Medikament Oxazepam bezog, nach einer umfassenden Beweisaufnahme als erwiesen an. Die hinsichtlich der Wirkung des Oxazepams sachverständig beratene Strafkammer stellte auch fest, dass bei der anzunehmenden Mindest-Dosierung des Oxazepams für das Opfer die realistische Gefahr eines Erbrechens während der Sedierung bestanden hat. Es hätte daher zum Einatmen von Erbrochenem und in der Folge bis hin zum Erstickungstod kommen können, zumal der Angeklagte das Opfer nach dem vollzogenen Geschlechtsverkehr für mindestens neun Stunden unbeaufsichtigt auf einem Sofa liegen ließ.

Die Strafkammer bewertete die Tat als besonders schwere Vergewaltigung (§ 177 Abs. 8 StGB), da der Täter mit den K.O.-Tropfen bei der Tat ein anderes gefährliches Werkzeug verwendete. Soweit ersichtlich gibt es bislang keine obergerichtliche Entscheidung, ob eine Vergewaltigung nach Verabreichung von K.O.-Tropfen in einem Getränk rechtlich die Voraussetzungen des mit einer Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren qualifizierten Tatbestands, erfüllt.