Landkreis Augsburg schiebt die Staudenbahn an – Kreis finanziert erste Planungsphase

Der Landkreis Augsburg bringt die Reaktivierung der Staudenbahn ein wichtiges Stück vorwärts: Mit der Kostenübernahme für die Erstellung der relevanten Unterlagen für die erste Planungsphase signalisiert der Landkreis ein entschlossenes Vorgehen bei der Reaktivierung des Streckenbetriebs. Die Projektvalidierung – darüber herrscht unter den Projektbeteiligten Einigkeit – ist zwingende Voraussetzung für eine zuverlässige und detaillierte Kostenaufstellung und stellt den ersten, konkreten Schritt für die Wiederinbetriebnahme der Staudenbahn dar. Die Kosten in Höhe von rund 105.000 Euro übernimmt der Landkreis in voller Höhe, die Entscheidung darüber wird von allen Kreistagsfraktionen geschlossen mitgetragen.

Sailer

„In den vergangenen Tagen und Wochen haben sehr intensive Gespräche mit dem Ministerium, der Bayerischen Eisenbahngesellschaft, den Bürgermeistern vor Ort, der Staudenbahn Betriebsgesellschaft sowie weiteren kompetenten Partnern aus der Region stattgefunden. Gemeinsam wurde eine abgestimmte Vorgehensweise festgelegt und die Projektvalidierung kann nun zeitnah in Auftrag gegeben werden. Ich danke allen Beteiligten dafür, dass wir in den jüngsten Gesprächen konstruktiv und zielführend zusammengewirkt haben“, sagte Landrat Martin Sailer. „Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir mit diesem wichtigen ersten Schritt das Fundament für die Reaktivierung der Staudenbahn gelegt haben.“

Ursprünglicher Zeitplan wird nicht länger haltbar sein

Das Projekt befindet sich inzwischen hinter dem angepeilten Zeitplan. Der ursprünglich festgelegte Reaktivierungstermin im Dezember 2022 ist nicht länger haltbar. „Der tatsächliche Zeitpunkt für die Inbetriebnahme ist für uns aktuell zweitrangig. Es geht jetzt ausschließlich darum, zu unserem Bekenntnis zu stehen und die erforderlichen Schritte zu unternehmen, damit das Projekt überhaupt zur Umsetzung gelangt“, sagte Landrat Martin Sailer.

Für die Abwicklung des gesamten Projekts ist ein vierstufiger Plan vorgesehen: Projektvorbereitung, Durchführung des Planfeststellungsverfahrens und Bauvorbereitung, Realisierung und abschließend die Betriebsaufnahme. Mit der Finanzierung der Projektvalidierung stemmt der Landkreis die erste Phase der Vorbereitung, die in das Planfeststellungsverfahren – also in die konkrete Planung – münden wird.