Landkreis Augsburg übersteigt 7-Tage-Inzidenz von 200

Da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Augsburg mit 200,4 den vorgegebenen Grenzwert von 200 knapp überschritten hat, gelten ab sofort die in der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorgegebenen Maßnahmen.

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Landrat Sailer | Foto: Czech

Laut diesen sind touristische Tagesreisen (z. B. Ausflüge nach Neuschwanstein) untersagt, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger hierfür weiter als 15 Kilometer von ihrer Wohnortgemeinde entfernen müssen. Für den 15-Kilometer-Radius wird ab Ortsgrenze der Wohnortgemeinde gerechnet, hier ist der tatsächliche Wohnort maßgeblich. Einkaufsgänge, Familien- oder Arztbesuche sind von der Regelung nicht betroffen.

Auch Krankenbesuche sind weiterhin erlaubt. Zudem ist auch bei Vorliegen triftiger Gründe (vgl. § 2 Satz 2 Nr. 1 bis 9 und 11 bis 13 der 11. BayIfSMV) das Verlassen des 15-Kilometer-Radius um die eigene Wohnortgemeinde weiterhin möglich. Gerechtfertigt ist das Verlassen des Radius mithin insbesondere dann, wenn die eigene Arbeitsstätte oder Betreuungseinrichtung der Kinder außerhalb des Radius liegt. Das Vorliegen eines triftigen Grundes ist bei einer polizeilichen Kontrolle glaubhaft zu machen. Eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers ist zu diesem Zwecke nicht zwingend erforderlich, sicherlich jedoch hilfreich. Die Regelung zur nächtlichen Ausgangssperre in § 3 der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung besteht weiterhin. Diesbezüglich ändert sich die Rechtslage nicht. Touristische Tagesausflüge in den Landkreis Augsburg hinein werden von der Kreisverwaltungsbehörde (KVB) nicht untersagt. Die vorgegebenen Regelungen können erst wieder durch die KVB aufgehoben werden, wenn die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis für sieben Tage in Folge unter 200 bleibt.

Dass die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Augsburg gestern über die Marke von 200 gestiegen ist liegt nach Auskunft des Landratsamtes, ist maßgeblich einer internen technischen Umstellung der Labors bei der Übermittlung der Daten geschuldet. Diese hat zu Nachmeldungen geführt, die sich jetzt in Form der statistischen Schwankungen bemerkbar machen. Zudem kam es bundesweit durch die Feiertage immer wieder zu Verzerrungen.

„Dass dieser Grenzwert nun in unserem Landkreis überschritten wurde, zeigt, wie angespannt die Infektionslage trotz allem nach wie vor ist“, so Landrat Martin Sailer. „Ich appelliere deshalb an alle Bürgerinnen und Bürger, sich weiterhin an die vorgegebenen Hygieneregeln und Infektionsschutzmaßnahmen zu halten. Nur gemeinsam können wir die Pandemie bekämpfen und als Einheit dafür sorgen, dass wir baldmöglichst wieder unseren gewohnten und so sehr vermissten Alltag leben können.“