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Landkreis Günzburg | Das Maibaumstellen ist den Vereinen erlaubt

Sie gehören einfach zum Brauchtum im Frühling: Die Maibäume mit ihren farbenfrohen Bändern, die Schnitzereien in der Rinde, die Zunftschilder und Wappentafeln.

Landkreis Günzburg | Das Maibaumstellen Ist Den Vereinen Erlaubt
Bild von Peter H auf Pixabay

Der Landkreis Günzburg begrüßt, dass auch heuer wieder allerorts Maibäume aufgestellt werden. Leider kann dies nicht wie gewohnt stattfinden. Es gibt ein paar Regeln, die aufgrund der Corona-Pandemie beachtet werden müssen. So gelten weiterhin die Regeln zur Kontaktbeschränkung aus der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Im privaten Bereich bedeutet das, dass die Anzahl der Menschen, die beim Aufstellen helfen dürfen, sich nach dem Inzidenzwert bestimmt. Bei über aktuell „über 100“ heißt dies: ein Hausstand und eine weitere Person.

Doch eine gute Nachricht gibt es: Das Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Kontaktbeschränkungen beim Aufstellen des Maibaums nicht gelten, wenn die Aufstellung durch eine Firma, die Gemeinde oder die örtliche Feuerwehr vorgenommen wird (oder andere örtliche Vereine). Es dürfen in diesen Fällen alle mitmachen, die zur Aufstellung des Maibaums vonnöten sind. Allerdings ist hier darauf zu achten, dass beim teils notwendigen „Zusammenrücken“ beim Aufstellen der Bäume FFP2-Masken zu tragen sind.

Landrat Hans Reichhart: „Brauchtum ist für uns im Landkreis Günzburg wichtig und muss gelebt werden. Gerade in dieser dritten schweren Welle der Corona-Pandemie brauchen wir dieses aufmunternde und weithin sichtbare Symbol der Verbundenheit. Zwar sind Maibaumfeiern derzeit nicht erlaubt, die Maibäume und das Aufstellen dieser ist jedoch ein weithin sichtbares Zeichen für unseren sozialen Zusammenhalt im Landkreis und darüber hinaus.“

Leider können die geselligen Zusammenkünfte wie Maibaumfeste derzeit nicht stattfinden. Der Landkreis weist daher ausdrücklich darauf hin, dass zwar das Aufstellen erlaubt ist, die Feierlichkeiten aufgrund der geltenden Regelungen derzeit jedoch unterlassen werden müssen. Verstöße dagegen müssten als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.

 

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