Landkreis Günzburg erhält Förderbescheid für Digitalisierung der Verwaltung

Der Landkreis Günzburg wird digitaler! Bayerns Staatsministerin für Digitales, Judith Gerlach, hat im Rahmen des Programms „Digitales Rathaus“ einen Förderbescheid vergeben, mit dessen Hilfe Online-Dienstleistungen in der kommunalen Verwaltung ausgebaut werden können.

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Gerlach betonte: „Unsere bayerischen Kommunen sind hochmoderne Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger. Und genauso selbstverständlich, wie man heute schon per Mausklick im Internet einkaufen oder eine Reise buchen kann, wird man künftig auch seine Behördengänge online erledigen können. Es freut mich deshalb sehr, dass die bayerischen Kommunen ihre Serviceangebote zunehmend digitalisieren.“

Der Günzburger Landrat Hans Reichhart freut sich über die zusätzlichen Möglichkeiten, die den Bürgerinnen und Bürgern in der Region dadurch zur Verfügung stehen werden: „Wir sehen die Chancen, die der digitale Wandel mit sich bringt. Unsere Bürgerinnen und Bürger können einfach, schnell und bequem viele Dienstleistungen des Landratsamts Günzburg auch online nutzen. Vieles, wofür die Bürgerinnen und Bürger sonst zu den Behörden gehen mussten, funktioniert auch von zuhause aus. Über dieses zusätzliche Angebot für unsere Landkreisbürgerinnen und -bürger freue ich mich sehr.“

Die Landkreisverwaltung wird mit dieser finanziellen Unterstützung zahlreiche weitere Dienstleistungen auf der Landkreisseite erstmals digital zur Verfügung stellen.

Mit dem Programm „Digitales Rathaus“ unterstützt der Freistaat die bayerischen Gemeinden, Landkreise und Bezirke bei der Bereitstellung von neuen Online-Diensten. Für das seit Oktober 2019 laufende Förderprogramm stehen insgesamt 42,68 Millionen Euro bereit. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können diese Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten erhalten. Mit dem „Digitalen Rathaus“ leistet der Freistaat Bayern einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im kommunalen Bereich.