Landratsamt erteilt Auflagen für „Querdenken“-Veranstaltung in Aichach

Die Bewegung „Querdenken“ hat für Samstag eine Veranstaltung in Aichach angezeigt. Heute hat das Landratsamt dafür einen Auflagenbescheid erlassen. Die Aktion kann nun nur noch anders als geplant erfolgen.

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Der Augsburger Ableger möchte in Aichach eine Aktion durchführen

Die Bewegung „Querdenken“ hat für Samstag eine Demonstration mit Kungebung in Aichach angezeigt. 2.000 Teilnehmer sollten kommen, daraus wird jetzt so nichts werden.

Das Landratsamt Aichach-Friedberg hat heute einen Auflagenbescheid erlassen, darin wird unter anderem die erlaubte Teilnehmerzahl auf 1.000 begrenzt. Auch die Durchführung als „sich fortbewegende Versammlung“, sprich der Demonstrationszug, wird untersagt. Von der geplanten Aktion wird somit nur die Kundgebung in der Innenstadt bleiben, die maximal zwei Stunden dauern darf. Das aktive Verteilen von Kundgebungsmitteln, etwa von Handzetteln, ist dabei verboten.

Es gilt Maskenpflicht 

Während der Versammlung muss der Mindestabstand 1,5 Meter eingehalten werden, zudem gilt die Verpflichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

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Die Auflagen wurden in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Schwaben Nord erlassen. Die Polizei wird die Einhaltung kontrollieren.

Keine Genehmigung notwendig 

Genehmigen (oder verbieten) musste das Landratsamt, entgegen einer vom Veranstalter platzierten Facebook-Meldung die Versammlung im Übrigen nicht. Das Versammlungsrecht ist eines der wichtigsten freiheitlichen Grundrechte (Art. 8 Grundgesetz). Näheres regelt das Bayerische Versammlungsgesetz, aktuell ist für Versammlungen auch § 7 der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu berücksichtigen. Eine Versammlung oder Demonstration dieser Art muss nur gegenüber der entsprechenden Ordnungsbehörde angezeigt werden, dies haben die Veranstalter, der Augsburger „Querdenken“-Ableger ordnungsgemäß getan. Das Landratsamt hat nur die Möglichkeit durch Auflagen einen „Rahmen“ zu schaffen, dies ist heute geschehen.