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Landratsamt Landsberg bestätigt Fälle mit Coronavarianten in Senioreneinrichtung

Fünf weitere Infektionen mit der südafrikanischen Virusvariante wurden im Landkreis Landsberg am Lech bestätigt. Auch drei weitere Fälle der britischen Varianten wurden bekannt.

Landratsamt Landsberg Bestätigt Fälle Mit Coronavarianten In Senioreneinrichtung
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Im Landkreis Landsberg am Lech wurden vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) fünf weitere Infektionen mit der SARS-CoV-2 Virusvariante B.1.351 (südafrikanische Variante) nach erfolgter Sequenzierung bestätigt. Damit erhöht sich die Gesamtzahl auf 18. Bei den nun bestätigten Varianten handelt es sich um epidemiologisch erwartete Bestätigungen von Verdachtsfällen aus einer Gemeinschaftsunterkunft und einer Seniorenwohngemeinschaft mit Heimcharakter. Die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft konnten inzwischen alle aus der Quarantäne entlassen werden, bei den Bewohnern und Mitarbeitern der Seniorenwohngemeinschaft endet die Quarantäne in der nächsten Woche, allerdings nur dann, wenn die Betroffenen symptomfrei sind, und nur nach einem weiteren negativen PCR Test.

Bei insgesamt drei Personen – im Umfeld eines Großbetriebs – wurden ebenfalls vom LGL drei weitere britische Varianten B.1.1.7 bestätigt. Damit erhöht sich die Gesamtzahl der britischen Variante auf 6. Auch dabei handelt es sich um erwartete Bestätigungen von Verdachtsfällen. Eine Person ist bereits aus der Quarantäne entlassen, zwei Personen befinden sich noch in häuslicher Isolation. Die meisten der Kontaktpersonen sind mehrfach negativ getestet und wurden aus der Quarantäne entlassen. Einige wenige befinden noch in häuslicher Isolation.

Das Gesundheitsamt Landsberg ist optimistisch, dass alle bisherig bekannten Infektionsketten mit SARS-CoV-2 Varianten im Landkreis erfolgreich unterbrochen werden konnten, so dass es aus heutiger Sicht zu keinen weiteren Ansteckungen aus diesen Ausbruchsgeschehen gekommen sein dürfte.

Allgemeine Infos zum Umgang mit Virusvarianten

Bereits bei Verdachtsfällen von Infektionen mit SARS-CoV-2 Virusvarianten (Variants of concern, VOC) werden alle erforderlichen Maßnahmen durch das Gesundheitsamt Landsberg getroffen. Die Infektionsschutzmaßnahmen, wie z. B eine sorgfältige und rasche Identifikation enger Kontaktpersonen (KP 1) sind dabei die Gleichen, wie bei jedem anderen Fall.

Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme ist bereits bei Vorliegen von Verdachtsfällen mit VOC wie auch bestätigten Fällen eine sonst übliche Verkürzung der Quarantänedauer von 14 auf 10 Tage nicht möglich. Ergänzend erfolgt bei Indexfällen mit VOC vor Beendigung der Isolation eine zusätzliche PCR-Untersuchung.

Alle sonstigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen werden gemäß den Vorgaben der übergeordneten Fachbehörden umgesetzt. Die gängigen Hygieneempfehlungen (AHA-L-Regeln: (Abstand halten, Handhygiene, Alltagsmasken und regelmäßiges Lüften) bieten auch bei Mutationen den besten Schutz.

Presse Augsburg
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