Landratsamt Lindau verschickt FFP2-Masken an Bedürftige

Ab Montag, 18. Januar müssen in Bayern im Öffentlichen Personennahverkehr sowie beim Einkaufen FFP2-Masken getragen werden. Die einfachen Mund-Nasen-Bedeckungen sind dann in diesen Bereichen nicht mehr zulässig. Diese Regelung gilt für alle, die älter sind als 15 Jahre. Die Bayerische Staatsregierung hat dies mit Blick auf die nach wie vor hohen Inzidenzzahlen,aber auch aufgrund des Auftretens von Virusmutationen in dieser Woche entschieden.

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Symbol-Bild von Antonio Cansino auf Pixabay

„Dies ist für viele Menschen mit erheblichen Kosten verbunden und darum freue ich mich, dass wir im Laufe der nächsten Woche etwa zweieinhalbtausend Menschen im Landkreis mit kostenlosen FFP2-Masken unterstützen können“, so Landrat Elmar Stegmann, denn das Landratsamt verschickt im Laufe der nächsten Woche an Empfänger von Leistungen des Jobcenters oder Sozialamtes je fünf FFP2-Masken. „Das erfordert einen größeren logistischen Aufwand und ich danke dem Bayerischen Roten Kreuz, das uns hierbei unterstützt,“ hebt der Landrat hervor.

Auch pflegende Angehörige erhalten kostenlos FFP2-Masken. Der Freistaat hat angekündigt, dass diese ab Ende Januar Masken erhalten werden. Es ist vorgesehen, dass diese Masken über die Landkreise an die Städte, Märkte und Gemeinden weitergegeben werden und die pflegenden Angehörigen diese dort abholen können.

Hinweise zu FFP2-Masken

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration weist darauf hin, dass FFP2-Masken nicht zwingend als medizinisches Schutzgerät, sondern überwiegend als Arbeitsschutzmittel bzw. als persönliche Schutzausrüstung produziert werden. Auf den ausgelieferten Masken ist daher ein Aufdruck „non medical“. Sie schützen bei ordnungsgemäßem Tragen dennoch zuverlässig gegen das Coronavirus. Dies gilt insbesondere auch für Masken mit dem Aufdruck KN95, die eine andere Zertifizierung aufweisen, FFP2-Masken aber gleichgestellt sind.