Die Stadt Lindau muss sparen. Das steht spätestens seit Oktober fest. Die Baukosten explodieren, die Energiepreise steigen, es gibt Tariferhöhungen bei den Personalkosten und die Finanzierung des hohen Lindauer Schuldenstand von 115 Millionen Euro wird durch das deutlich gestiegene Zinsniveau teurer.
In den vergangenen Jahren hat die Stadt Lindau viel investiert. Die Kredite müssen weiterhin abbezahlt werden. Und auch jetzt investiert die Stadt Lindau noch: im vergangenen Jahr fiel der Startschuss für den Bau der Kita Zech, den Ausbau des Bodenseeradwegs und auch die Sanierung des Stadtmuseum Cavazzen läuft weiter. Insgesamt hatten die Ämter 40 Millionen Euro Ausgaben für den Vermögenshaushalt 2023 angemeldet. Auf der Einnahmenseite stehen jedoch nur 23 Millionen Euro. Denn die Eeinnahmen aus Grundstücksverkäufen, mit denen im letzten Finanzplan gerechnet wurde, wie beispielsweise das Grundstück südlich Schloss Moos und auf der Hinteren Insel sind ausgeblieben oder fließen erst später. Wegen der unsicheren Wirtschaftslage fallen die Steuerschätzungen geringer aus und die Stadt muss mit weniger Einnahmen rechnen. Zu allem Überfluss muss die Stadt auch noch Steuern aus der Zeit vor 2017 im siebenstelligen Bereich nachzahlen.
Das sind die großen Posten, die im Vermögenshaushalt 2023 stehen: |
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Interimserweiterung Grundschule Hoyren |
0,59 Mio. Euro |
Stadtmuseum Cavazzen & Museale Strukturen |
5,45 Mio. Euro |
Zuschüsse an freie Kita-Träger |
0,78 Mio. Euro |
Neubau Kita Zech einschl. Grunderwerb |
4,97 Mio. Euro |
Bodenseeradwege |
3 Mio. Euro |
Neuerschließung Giebelbachgebiet |
1,5 Mio. Euro |
Hochwasserfreilegung Ach |
0,5 Mio. Euro |
Erwerb von Anteilsrechten Stadtwerke |
1,08 Mio. Euro |
„Ein kleines Haushalts- Glossar“
Sparhaushalt
Haushalt, der trotz angespannter Haushaltssituation durch die Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen und eine strenge Priorisierung der Investitionen ausgeglichen ist. Die Neuverschuldung wird möglichst gering gehalten.
Verwaltungshaushalt
Hier sind alle Einnahmen (z.B. Steuereinnahmen, Mieten, Pachten, Gebühren) und Ausgaben (z.B. Personalkosten, Mieten, Sachaufwand, Umlagen, Kreditzinsen) des laufenden Verwaltungsbetriebs enthalten. Der Überschuss im Verwaltungshaushalt wird dem Vermögenshaushalt zugeführt und muss mindestens so hoch sein, damit dort die Kredittilgungen gedeckt werden können.
Vermögenshaushalt
Umfasst Einnahmen, Ausgaben und Förderungen von Investitionen. Die Einnahmen bestehen aus einer Zuführung des Verwaltungshaushalts, Grundstücksverkäufen, Investitionszuschüssen (z.B. aus Förderprogrammen), Rücklagenentnahmen und Krediten. Die Ausgaben umfassen die Tilgung von Krediten und für Investitionen (z.B. Baumaßnahmen). Gibt es hier einen Überschuss, wird dieser den Rücklagen zugeführt.
Nachtragshaushalt
Ergeben sich im laufenden Haushaltsjahr Abweichungen vom Haushaltsplan (z.B. höhere Steuereinnahmen oder auch Mehrkosten), kann ein Nachtragshaushalt erstellt werden.
Haushaltskonsolidierung
Dient dem Ziel, auch künftig die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune zu erhalten oder zu verbessern. Dies kann durch Veränderungen der Einnahmesituation und der Ausgabenseite erreicht werden.
Hebesatz
Er bezeichnet den Faktor, mit dem der vom Finanzamt festgesetzte Steuermessbetrag multipliziert wird, um den Steuerbetrag zu errechnen. Mit dem Hebesatz können die Gemeinden ihre Einnahmen bei Grund- und Gewerbesteuer beeinflussen.