Lockerung der Corona-Maßnahmen in Augsburg – Was ab Dienstag gilt

Ab Dienstag, 01. Juni, 00:00 Uhr treten in Augsburg die in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12.BayIfSMV) geregelten inzidenzabhängigen Lockerungen in Kraft.Corona Augsburg 4

Die Voraussetzung, dass der Inzidenzwert fünf Tage in Folge unter 50 liegen musste, wurde am gestrigen Sonntag, 30. Mai, geschaffen.

 Ladengeschäfte können ohne vorherige Terminvereinbarung öffnen.
 Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege können in den Regelbetrieb zurückkehren.
 Für Museen, Ausstellungen und vergleichbare Kulturstätten, Zoos und Botanische Gärten ist keine vorherige Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung mehr nötig.
 Kontaktfreier Sport ist in Gruppen von bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt (ohne Testpflicht).

Private Treffen sind nach wie vor nur für bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen erlaubt (Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet). Hier gibt es erst Lockerungen, wenn die Inzidenz stabil unter 35 liegt.