Maskenpflicht in Gersthofen – Landratsamt Augsburg veröffentlicht betroffene Straßen

Das Landratsamt Augsburg legt nach Rücksprache mit seinen 46 Kommunen folgende Straßen und Plätze als stark frequentierte öffentliche Straßen und Plätze im Landkreis Augsburg fest.Bericht Bund Will Maskenpflicht Ausweiten 1

Für die genannten Plätze gilt ab dem Tag nach dieser Bekanntmachung der Festlegung der stark frequentierten öffentlichen Plätze die Maskenpflicht gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 1 der 8. BayIfSMV und das Alkoholkonsumverbot in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr gemäß § 24 Abs. 3 der 8. BayIfSMV.

Im Stadtgebiet Gersthofen ist an folgenden Straßen nun eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen:

·         Augsburger Straße (ab Kreuzung Feldstraße/Griesstraße)

·         Donauwörther Straße (bis Einmündung Rotkreuzstraße)

·         Bauernstraße (Parkplatz hinter Sparkassengebäude, bis einschließlich Haus-Nr. 2)

Für die genannten Straßen und Plätze gilt Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot in der Zeit von 22 bis 6 Uhr. Die entsprechende Bekanntmachung zur Festlegung stark frequentierter Plätze im Landkreis Augsburg finden Sie im Anhang sowie unter www.landkreis-augsburg.de/corona-zahlen.